HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Februar 2014

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen!

Welche Änderungen plant die Regierung?

Welche Änderungen plant die Regierung?

Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft ...

USt-Richtlinien-Wartungserlass

USt-Richtlinien-Wartungserlass

Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher.

Gewinnfreibetrag

Gewinnfreibetrag

Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert.

ImmoESt: Gilt die Hauptwohnsitzbefreiung auch für ein Arbeitszimmer?

ImmoESt: Gilt die Hauptwohnsitzbefreiung auch für ein Arbeitszimmer?

Private Grundstücksveräußerungen sind von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit.

Arbeitgeber bezahlt Parkgebühr: Ist das steuerpflichtig?

Arbeitgeber bezahlt Parkgebühr: Ist das steuerpflichtig?

Erhält ein Dienstnehmer das amtliche Kilometergeld für dienstliche Fahrten,...

Gesetzliche Unfallversicherung für selbständig Erwerbstätige

Gesetzliche Unfallversicherung für selbständig Erwerbstätige

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ...

Wie viele Samstage dürfen Angestellte im Handel hintereinander ganztags arbeiten?

Wie viele Samstage dürfen Angestellte im Handel hintereinander ganztags arbeiten?

Im Handel müssen Dienstnehmer auch an Samstagen arbeiten.

Machen Sie aus Ihrem Unternehmen eine Marke

Machen Sie aus Ihrem Unternehmen eine Marke

Was ist ausschlaggebend für den Kauf eines Produktes?

USt-Richtlinien-Wartungserlass

Illustration

Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher. Jedes Jahr werden die Richtlinien mit dem Wartungserlass aktualisiert. Hier informieren wir Sie im Überblick über drei Themen, die durch den Erlass überarbeitet wurden.

Sonstige Leistungen nicht für das Unternehmen bestimmt

Die Richtlinien legen nun fest, welche sonstigen Leistungen bereits ihrer Art nach mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für das Unternehmen bestimmt sind. Darunter fallen z.B. ärztliche Heilbehandlungen, Leistungen von Zahnärzten, Betreuung von Kindern, Abonnements von Online-Zeitungen und -Zeitschriften mit Ausnahme von Online-Fachzeitungen.

In diesen Fällen muss der Leistungsempfänger mit einer Bestätigung nachweisen, dass er die sonstige Leistung für unternehmerische Zwecke bezieht. Allein die Bekanntgabe seiner UID-Nummer ist nicht ausreichend.

Elektronische Rechnungen

Durchschriften und Abschriften von Rechnungen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Sonst schuldet der Aussteller der Rechnung wegen Inrechnungstellung die Steuer. Dies gilt nicht, wenn hinsichtlich der Rechnungsmerkmale idente Rechnungen gemeinsam verschickt werden (gemeinsamer Versand einer xml- und PDF-Datei) oder die Rechnung gleichzeitig an den Leistungsempfänger selbst und z.B. an seinen Steuerberater gleichzeitig geschickt wird.

Buchmäßiger Nachweis

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss nachgewiesen werden, dass der Gegenstand von einem Mitgliedstaat in einen anderen gelangt ist. Es ist ausreichend, den Nachweis erst im Abgabenverfahren einzubringen. Entscheidend ist, dass dem liefernden Unternehmer der Nachweis gelingt, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen.

Stand: 15. Jänner 2014

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369