Hat ein Unternehmer im Vorjahr mehr als € 100.000,00 Umsatz erzielt, so ist eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich zu erstellen und beim Finanzamt grundsätzlich elektronisch einzureichen. (24.01.2020)
Abhängig vom Vorjahresumsatz müssen Unternehmer im Regelfall entweder monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) erstellen. (27.04.2017)
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