Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen. (27.10.2020)
Bei einer Beteiligung von mehr als 25 % handelt es sich steuerlich um eine „wesentliche Beteiligung“. (25.06.2019)
Das Gesetz erlaubt ausdrücklich die Abzugsfähigkeit von Zahlungen in bestimmtem Umfang an bestimmte Einrichtungen. (03.12.2014)
Meldungen ans Finanzamt (02.12.2014)
Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung können sich rückwirkend von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. (26.09.2014)
Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird der Verlustausgleich in vielen Fällen von der inländischen depotführenden Stelle (z.B. Bank) vorgenommen. (29.07.2013)
Sind Sie ein neuer Selbständiger und wissen Sie bereits jetzt, dass Ihre Einkünfte Grenzen übersteigen? (16.11.2012)
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