Der Arbeitgeber bezahlt die Fahrt in die Arbeit und zurück. Um diese Begünstigung steuerfrei in Form eines Jobtickets zu erhalten, muss allerdings ein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlt werden. (23.07.2013)
NEU: Das Pendlerpauschale ist keine Voraussetzung für das Jobticket. (31.01.2013)
Reinigungspersonal Waren Pensionskonto Betriebsschließung Fixkosten Stundungszinsen Verspätungszuschlag Erhöhung Auslandsentsendungen Aufbewahrungspflichten Zufluss-Abfluss-Prinzip Umsatzsteuererhöhung Working Capital Trinkgeld Arbeitsplatz Streitbeilegung Gesundheitsfördernde Maßnahmen Gebäude Mitarbeiter Steuererleichterung Hauptwohnsitz Guthaben Arbeitsplatzpauschale Finanzministerium Verzichtserklärung Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: