Verlängerung der Antragsfristen für FKZ 800.000 und Verlustersatz
Mittels Verordnung vom 20. April 2022 hat das BMF die Antragsfristen für den ...
Mittels Verordnung vom 20. April 2022 hat das BMF die Antragsfristen für den ...
Pendlerpauschale, Pendlereuro und Negativsteuer sollen angepasst werden
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Aufgrund der erhöhten Treibstoffkosten sollen das Pendlerpauschale und der Pendlereuro im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 wie folgt geändert werden:
Zusätzlich zu den bisherigen Pauschbeträgen des Pendlerpauschales sind folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen (in Klammer der neue monatliche Gesamtbetrag):
Bei einer einfachen Fahrtstrecke von
Bei einer einfachen Fahrtstrecke von
Beim Pendlereuro steht zusätzlich zum bisherigen Betrag von € 2,00 pro Jahr und Kilometer nun ein monatlicher Betrag von € 0,50 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu.
Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, erhöht sich die Negativsteuer (SV-Rückerstattung) im Kalenderjahr 2022 um € 60,00 und im Kalenderjahr 2023 um € 40,00.
Wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, und für Lohnzahlungszeiträume von Mai 2022 bis Juni 2023 oben genannte Beträge noch nicht berücksichtigt wurden, hat der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Aufrollung so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31.8.2022 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.
Die Gesetzwerdung dieser geplanten Änderungen war bei Drucklegung noch abzuwarten.
Stand: 28. April 2022
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