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Artikel der Ausgabe Mai 2022

Verlängerung der Antragsfristen für FKZ 800.000 und Verlustersatz

Verlängerung der Antragsfristen für FKZ 800.000 und Verlustersatz

Mittels Verordnung vom 20. April 2022 hat das BMF die Antragsfristen für den ...

Was soll sich aufgrund der erhöhten Treibstoffkosten im Einkommensteuergesetz ändern?

Was soll sich aufgrund der erhöhten Treibstoffkosten im Einkommensteuergesetz ändern?

Pendlerpauschale, Pendlereuro und Negativsteuer sollen angepasst werden

Maßnahmenpaket gegen steigende Energie- und Lebenskosten

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Maßnahmenpaket gegen steigende Energiekosten und Teuerung verabschiedet

Reverse Charge für ausländische Vermieter ab 1.1.2022

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Wie wirkt die Neuregelung der Immobilienvermietung durch ausländische Unternehmer?

Beschäftigung von geflüchteten Personen aus der Ukraine

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Was muss bei der Beschäftigung geflüchteter Personen aus der Ukraine beachtet werden?

Herabsetzung von Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen aufgrund steigender Energiekosten

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Eine erhebliche Betroffenheit muss glaubhaft gemacht werden werden

SVS-Sicherheitshunderter: Bis zu € 100,00 zurück bei Investitionen in Ihre Sicherheit

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Geld zurück, wenn man in die eigene Sicherheit investiert

Führen Sie Mitarbeitergespräche?

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Dieses Führungsinstrument bringt Vorteile für Mitarbeiter und Führungskraft

Was soll sich aufgrund der erhöhten Treibstoffkosten im Einkommensteuergesetz ändern?

Illustration

Aufgrund der erhöhten Treibstoffkosten sollen das Pendlerpauschale und der Pendlereuro im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 wie folgt geändert werden:

Zusätzlich zu den bisherigen Pauschbeträgen des Pendlerpauschales sind folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen (in Klammer der neue monatliche Gesamtbetrag):

Kleines Pendlerpauschale:

Bei einer einfachen Fahrtstrecke von

  • mindestens 20 km bis 40 km: € 29,00 (insgesamt € 87,00) monatlich
  • mehr als 40 km bis 60 km: € 56,50 (insgesamt € 169,50) monatlich
  • mehr als 60 km: € 84,00 (insgesamt € 252,00) monatlich

Großes Pendlerpauschale:

Bei einer einfachen Fahrtstrecke von

  • mindestens 2 km bis 20 km: € 15,50 (insgesamt € 46,50) monatlich
  • mehr als 20 km bis 40 km: € 61,50 (insgesamt € 184,50) monatlich
  • mehr als 40 km bis 60 km: € 107,00 (insgesamt € 321,00) monatlich
  • mehr als 60 km: € 153,00 (insgesamt € 459,00) monatlich

Beim Pendlereuro steht zusätzlich zum bisherigen Betrag von € 2,00 pro Jahr und Kilometer nun ein monatlicher Betrag von € 0,50 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu.

Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, erhöht sich die Negativsteuer (SV-Rückerstattung) im Kalenderjahr 2022 um € 60,00 und im Kalenderjahr 2023 um € 40,00.

Wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, und für Lohnzahlungszeiträume von Mai 2022 bis Juni 2023 oben genannte Beträge noch nicht berücksichtigt wurden, hat der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Aufrollung so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31.8.2022 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.

Die Gesetzwerdung dieser geplanten Änderungen war bei Drucklegung noch abzuwarten.

Stand: 28. April 2022

Bild: xiaosan - stock.adobe.com

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