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Ausgaben

Artikel der Ausgabe Juni 2014

Was ändert sich ab Juli?

Was ändert sich ab Juli?

Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli ...

Bis 30.6. die VSt aus Drittländern zurückholen

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Österreichische Unternehmer können sich Vorsteuern, die außerhalb Österreichs bezahlt ...

Höhe der Gewinnausschüttungen der SVA bekannt geben

Höhe der Gewinnausschüttungen der SVA bekannt geben

Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ...

Wieviel dürfen Studenten verdienen?

Wieviel dürfen Studenten verdienen?

Beachten Sie die Einkommensgrenzen für die Familienbeihilfe bzw. für das Stipendium!

Neues für Land- und Forstwirte

Neues für Land- und Forstwirte

Die Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € 550.000,00 (bisher € ...

Beschäftigen Sie Schüler in den Sommerferien?

Beschäftigen Sie Schüler in den Sommerferien?

Als Ferialarbeiter werden Schüler und Studenten bezeichnet, die im Sommer arbeiten, um ...

Sachbezüge: Wohnraum ab 1.1.2015

Sachbezüge: Wohnraum ab 1.1.2015

Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben.

Schützen Ihre Mitarbeiter vertrauliche Unterlagen ausreichend?

Schützen Ihre Mitarbeiter vertrauliche Unterlagen ausreichend?

Der Sicherheit von vertraulichen Unterlagen wird in Büros häufig nicht genügend ...

Höhe der Gewinnausschüttungen der SVA bekannt geben

Illustration

Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz).

In letzter Zeit wurden in manchen Bundesländern von den Sozialversicherungsanstalten (SVA) Schreiben verschickt, in denen dazu aufgefordert wurde, die Höhe der Gewinnausschüttungen bekannt zu geben. Wenn Sie eine solche Anfrage erhalten, sind Sie nach dem Gesetz dazu verpflichtet, diese zu beantworten.

Wird der Sozialversicherungsanstalt die Höhe der Ausschüttungen nicht mitgeteilt, werden die Beiträge auf Basis der Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben und es liegt eine Verwaltungsübertretung vor, für die eine Geldstrafe von bis zu € 440,00 festgesetzt werden kann.

Für alle wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, deren Einkünfte bereits ohne Ausschüttung über der Höchstbeitragsgrundlage liegen, bleibt alles wie bisher.

Stand: 26. Mai 2014

Bild: rupbilder - Fotolia.com

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