Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023
Weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen möglich
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Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten
Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung
Bei der Anschaffung oder Herstellung von neuen Wirtschaftsgütern ist die neue steuerliche ...
Die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerpauschalierung wurde erhöht
Vorsorgeuntersuchungen helfen nicht nur bei der Früherkennung von Krankheiten
Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere
Insbesondere für jene Abläufe, die immer funktionieren müssen, ist eine entsprechende ...
Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.
Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:
Alter | Beihilfe pro Monat |
ab Geburt | € 120,60 |
ab 3 Jahren | € 129,00 |
ab 10 Jahren | € 149,70 |
ab 19 Jahren | € 174,70 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese
Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.
Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.
Stand: 28. Dezember 2022
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