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Artikel der Ausgabe Februar 2023

Steuerspartipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2022

Steuerspartipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2022

Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nutzen.

Haftet ein Vereinsobmann für die Steuerschulden des Vereins?
Sportler: Wie wurde die Grenze für steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen erhöht?

Sportler: Wie wurde die Grenze für steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen erhöht?

Änderungen für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer ab 2023.

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

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Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag ...

Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz

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EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen.

Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?

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Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt ...

Wieviel ist Ihr Unternehmen wert?

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Bei bestimmten Anlässen ist es notwendig oder sinnvoll, den Wert des Unternehmens zu ...

Sportler: Wie wurde die Grenze für steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen erhöht?

Illustration

Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die Sportvereine (begünstigten Rechtsträger, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersports ist) an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (z. B. Trainer, Masseure) gewähren, sind ab 2023 in Höhe von bis zu € 120,00 (bisher € 60,00) pro Einsatztag, höchstens aber € 720,00 (bisher € 540,00) pro Kalendermonat der Tätigkeit von Einkommensteuer und Sozialversicherung befreit.

Die Steuerfreiheit steht nur zu, wenn beim Steuerabzug vom Arbeitslohn neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Reisevergütungen, nicht steuerbare Tages- oder Nächtigungsgelder oder Reiseaufwandsentschädigungen steuerfrei ausgezahlt werden.

Voraussetzung ist auch, dass die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen nur an den Einsatztagen (Training, Wettkampf) ausbezahlt werden. Die Einsatztage müssen dokumentiert werden. Auch die Auszahlung muss gesondert dokumentiert werden. Durch die aktuelle Gesetzesänderung hat der Verein für jeden Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer, dem er in einem Kalenderjahr ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt hat, diese mittels amtlichem Formular dem Finanzamt jeweils bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln.

Übersteigen die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen die Höchstbeträge, unterliegen nur jene Beträge, die diese übersteigen, der Besteuerung. Werden sie nur in bestimmten Monaten ausbezahlt, bleiben die Obergrenzen bestehen. Das bedeutet, wenn in einem Monat keine pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen bezahlt werden, können die Höchstbeträge im Folgemonat nicht erhöht werden.

Für die Befreiung von der Sozialversicherung ist neben der Steuerbefreiung Voraussetzung, dass die Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet.

Stand: 27. Januar 2023

Bild: noskaphoto - stock.adobe.com

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