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Artikel der Ausgabe Februar 2022

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2021

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Wie können Fahrtkosten für die Arbeitnehmerveranlagung nachgewiesen werden?

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Wo sind Webseminare umsatzsteuerpflichtig?

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Wie wurde die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verlängert?

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Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag ...

Senkung des IESG-Zuschlag

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Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?

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Was ist der Deckungsbeitrag?

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Wie wurde die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verlängert?

Illustration

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KGs) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen. Durch die Covid-19-Gesetzgebung wurde allerdings im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine mit Bilanzstichtag vor dem 1.1.2021 (wenn die Aufstellungsfrist am 16.3.2020 noch nicht abgelaufen war) die Offenlegungsfrist auf zwölf Monate verlängert.

Diese Regelung wurde nun erweitert. Die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch wurde für Jahresabschlüsse mit Stichtag bis einschließlich 30.9.2021 auf zwölf Monate (statt neun Monate) erstreckt. Für Jahresabschlüsse, bei denen der Bilanzstichtag nach dem 30.9.2021, aber vor dem 31.1.2022 liegt, ist die Bestimmung so anzuwenden, dass die Offenlegungsfrist spätestens am 30.9.2022 endet.

Stand: 26. Januar 2022

Bild: nateejindakum - Adobe Stock.com

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