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Artikel der Ausgabe August 2014

Was muss bis zum 30.9.2014 erledigt werden?

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Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist der 30.9. der letzte fristgerechte ...

Generalversammlung bei einer GmbH

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In welchen Fällen müssen die Gesellschafter eine Generalversammlung einberufen?

Wie müssen Reisen abgerechnet werden?

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Für Dienstreisen gibt es spezielle Regelungen.

Handwerkerbonus beantragen

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Für Umbauten gibt es durch den Handwerkerbonus seit Juli Geld zurück vom Finanzamt.

Betriebshilfe

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Wenn ein/e UnternehmerIn seiner/ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann.

Achtung: Alte Pendlerrechner-Ausdrucke sind nur bis 31.12.2014 gültig!

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Der verbesserte Pendlerrechner ist seit Ende Juni online

Wie sollte ein Mahnschreiben formuliert sein?

Wie sollte ein Mahnschreiben formuliert sein?

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Kunden bei Zahlungsverzug zur ...

Wie sollte ein Mahnschreiben formuliert sein?

Illustration

Gesetzliche Verpflichtung

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Kunden bei Zahlungsverzug zur Bezahlung zu mahnen. Bei Fälligkeit kann geklagt werden. Allerdings wird ein Kunde, der ohne Mahnung geklagt wird, sich überlegen, ob er ein zweites Mal bei dieser Firma einkauft.

Mahnung

Die erste Mahnung sollte höflich formuliert sein. Der Kunde sollte allerdings auch ausdrücklich auf seine Zahlungsverpflichtung hingewiesen werden. Schließlich kann es jedem einmal passieren, dass er vergisst, eine Rechnung zu bezahlen. Wenn Sie öfter mahnen, spricht nichts dagegen, schärfer zu formulieren.

Auf jeden Fall sollte die Mahnung beinhalten:

  • die Rechnungsnummer
  • die Daten des Bankkontos des Empfängers
  • eine neue Zahlungsfrist
  • Höhe des Betrags

Üblich ist auch der Satz: „ Sollten Sie die Rechnung in der Zwischenzeit bezahlt haben, betrachten Sie die Mahnung bitte als gegenstandslos“.

Es gibt keine formalen Voraussetzungen für eine Mahnung. Ein Schreiben hat aber bestimmt eine andere Wirkung als eine mündliche Aufforderung zur Zahlung.

Tipp: Denken Sie daran, Forderungen verjähren nach drei Jahren. Daher sollte sofort nach Fälligkeit mit der Zahlungseinforderung begonnen werden.

Stand: 29. Juli 2014

Bild: Daria Filiminova - Fotolia.com

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