Corona Kurzarbeit: Rückwirkende Beantragung für den Monat März ist nur mehr bis 20. April 2020 möglich
Das Arbeitsmarktservice weist auf seine Homepage darauf hin, dass eine rückwirkende ...
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Um das wirtschaftliche Überleben der betroffenen Unternehmer sicherzustellen, wurde der ...
Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinien haben wir nachstehend für ...
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und ...
Die Förderrichtlinien für die Vergabe von Garantien aus dem Corona-Hilfsfonds durch die ...
Die österreichische Kontrollbank (OeKB) übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die ...
Eine aws Garantie ist grundsätzlich eine Garantie der Republik zugunsten eines ...
Der Gesetzgeber hat ein drittes Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krise ...
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell ...
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und ...
Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen ...
Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. ...
Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung ...
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang ...
Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden .
Angesichts der Coronakrise stellt die OeKB (Oesterreichische Kontrollbank AG) im Auftrag ...
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den ...
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage.
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.
Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein ...
Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren ...
Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ...
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.
Mit dem „Kontrollsechstel“ brachte das Steuerreformgesetz 2020 eine bedeutende Neuerung ...
Prämienzahlungen für Versicherungen, die den Betrieb des Unternehmens betreffen, sind in ...
Das Finanzministerium hat den bestehenden Erlass zur Registrierkassenpflicht geändert.
Wenn Sie Ihren Kunden immer wieder neue Preisnachlässe geben, kann dies fatale ...
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. Nachstehend finden Sie eine Auswahl dazu:
Weil die Ansteckung mit dem Coronavirus nach dem Epidemiegesetz meldepflichtig ist, wird davon auszugehen sein, dass der betroffene Arbeitnehmer auch den Arbeitgeber darüber informieren muss.
Der Arbeitgeber kann die Arbeitsleistung am Wohnsitz des Arbeitnehmers („Homeoffice“) nur aufgrund eines Versetzungsvorbehaltes oder einer diesbezüglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag einseitig anordnen. In allen anderen Fällen muss der Arbeitnehmer einer Beschäftigung an seinem Wohnsitz erst zustimmen.
Der Arbeitgeber kann Urlaub und Zeitausgleich nicht einseitig anordnen, sondern muss dazu eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer treffen. Ohne dessen Einwilligung kann der Arbeitnehmer nur unter Fortzahlung des Entgeltes dienstfrei gestellt werden.
Eine Ausnahme davon besteht, wenn der Betrieb durch ein Betretungsverbot nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz faktisch geschlossen wird. In diesem Fall darf der Arbeitgeber den Verbrauch von Urlaub und Zeitguthaben in einem Gesamtausmaß von bis zu acht Wochen (davon bis zu zwei Wochen aus dem laufenden Urlaubsanspruch) anordnen.
Die von der Bundesregierung verfügten Ausgangsbeschränkungen sehen eine Ausnahme für berufliche Zwecke vor. Der Aufenthalt am Arbeitsort und der Arbeitsweg sind damit grundsätzlich zwar gerechtfertigt, die Arbeitgeber sind aber dennoch dazu angehalten, ihre Arbeitnehmer möglichst an deren Wohnsitz zu beschäftigen.
Ohne die objektiv drohende Gefahr einer Ansteckung am Arbeitsplatz (z. B. Krankheitsfall im unmittelbaren Arbeitsumfeld) darf der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nicht verweigern. Bleibt der Arbeitnehmer ohne Rechtfertigung von der Arbeit fern, verletzt er dadurch seine Dienstpflichten und verwirklicht mitunter einen Entlassungsgrund.
HINWEIS: Diese Informationen sind auf dem Stand vom 23.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz https://www.sozialministerium.at
Stand: 07. April 2020
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