Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig. (08.08.2016)
Die Bewirtung kann zu 100 % abzugsfähig sein (25.11.2015)
Nicht alle Ausgaben mindern den Gewinn des Unternehmens – manche dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. (27.06.2014)
Gesundheitskasse coronavirus Ferienwohnung Arbeitsinspektorat Kennzeichen Zweckzuwendungen Teambuilding Verträge Prüfungsanordnung Sachbezug Mahnung Steuerreformgesetz Umsatzsteuerpauschalierung Tourismus Parkplatz Teilzeit Gutschein Kapital Insolvenz Istbesteuerung Unternehmensstrategie Eigentumswohnung Rückerstattung Grunderwerbsteuer Mindeststammkapital Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: