Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig. (08.08.2016)
Die Bewirtung kann zu 100 % abzugsfähig sein (25.11.2015)
Nicht alle Ausgaben mindern den Gewinn des Unternehmens – manche dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. (27.06.2014)
Rückstellung Überbrückungsgarantie Führung Arbeitslohn Umschulungskosten Zahlungserleichterung OGH Arbeitszeit Selbstständig Liquiditätsprüfung Steuerpflicht Sozialversicherungsgesetz Auslandsaufenthalt Beschwerde arbeitgeber Betriebsschließung Lieferung Doppelte Haushaltsführung Geld Steuervorauszahlung Stammeinlage Umsatzersatz Wirtschaftlichkeit Fördermanager Bildungseinrichtung Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
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