Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG). (07.04.2020)
Die Uneinbringlichkeit ist nun wieder absehbar, wenn der Gesellschafter über keine ausreichende Bonität verfügt und der Gesellschaft keine ausreichenden Sicherheiten bereitgestellt wurden. (28.05.2018)
Verdeckte Gewinnausschüttung oder fremdübliche Entlohnung? (29.12.2011)
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