Die richtige Eigenkapitalquote bestimmt wesentlich die Bonität Ihres Unternehmens (24.02.2022)
Bei einer Beteiligung von mehr als 25 % handelt es sich steuerlich um eine „wesentliche Beteiligung“. (25.06.2019)
Die Uneinbringlichkeit ist nun wieder absehbar, wenn der Gesellschafter über keine ausreichende Bonität verfügt und der Gesellschaft keine ausreichenden Sicherheiten bereitgestellt wurden. (28.05.2018)
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