Außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten, müssen grundsätzlich vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. (28.12.2016)
Kommt es bei einem Arbeitnehmer zu einer gerichtlichen Lohnpfändung, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Existenzminimum zu ermitteln. (23.03.2011)
Student Außergewöhnliche Belastung Teilzeit Schadenersatz Risiko Kommunalsteuer Mindeststeuer Rückforderung Dienstgeberabgabe Samstage Arbeitszeit Startup Umsatzsteuerpauschalierung Betriebsausflug Guthaben Forschung Befreiung Sorgfaltspflicht Soforthilfe Gebührenpflicht Abgabenverkürzung Alleinverdiener Kraftfahrzeugsteuer Pflegekosten Bildungskarenz Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
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