Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere (28.12.2022)
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. (28.12.2020)
Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend. (12.12.2017)
Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer. (30.01.2017)
Ab 1.1.2016 müssen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes für jede empfangene Barzahlung einen Beleg ausstellen. (27.10.2015)
Wie lange müssen Sie Ihre Buchhaltungsbelege aufbewahren? (26.11.2014)
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