Zu Jahresbeginn sind zwei Änderungen für Leistungen im Baugewerbe in Kraft getreten. (25.01.2016)
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. (24.05.2013)
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