Die Steuerbefreiung für Gutscheine in Höhe von € 8,00 pro Arbeitstag soll ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr nur für Mahlzeiten gelten, die in einer Gaststätte konsumiert werden. (01.01.2022)
Mittels einer gesetzlichen Anpassung im sogenannten Wirtepaket und einer BMF-Info wurden die Regelungen zu steuerfreien Essensbons wie folgt geändert. (29.06.2020)
Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung für freie oder verbilligte Mahlzeiten von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor. (29.03.2017)
Essensmarken sind kein Bestandteil des Arbeitslohns. (28.06.2011)
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