Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits ein Steuersatz von 10 % anzuwenden. (25.09.2018)
Die Änderung soll laut Regierungsvorlage mit 1.11.2018 in Kraft treten. (26.03.2018)
Die Neuregelung gilt nicht für die Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %). (21.03.2016)
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