HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe September 2023

Abgabenänderungsgesetz 2023: Entnahme von Gebäuden zum Buchwert oder gemeinen Wert?

Abgabenänderungsgesetz 2023: Entnahme von Gebäuden zum Buchwert oder gemeinen Wert?

Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit Gebäudeentnahmen.

Wie ist geplant, die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft zu regeln?

Wie ist geplant, die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft zu regeln?

Eine neue Rechtsform soll insbesondere Start-ups mehr Flexibilität bringen.

Was ist bis zum 30.9.2023 von Unternehmern besonders zu beachten?

Was ist bis zum 30.9.2023 von Unternehmern besonders zu beachten?

Vorsteuerrückerstattung, Bilanzveröffentlichung, Vorauszahlungen und Anspruchsverzinsung.

Wie soll die neue Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen ausgestaltet werden?

Wie soll die neue Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen ausgestaltet werden?

Neue Möglichkeiten für Start-ups und junge KMUs zur Bindung von Mitarbeitern.

Energiekostenzuschuss für Neue Selbständige

Energiekostenzuschuss für Neue Selbständige

Krankenversicherte Neue Selbständige erhalten eine Beitragsgutschrift.

Steuerfreie Teuerungsprämie noch 2023 nutzen

Steuerfreie Teuerungsprämie noch 2023 nutzen

Bis zu € 3.000,00 steuerfrei.

Wie können Sie Kundenstimmen für Ihr Marketing nutzen?

Wie können Sie Kundenstimmen für Ihr Marketing nutzen?

Kundenstimmen stärken Glaubwürdigkeit und vermitteln Sicherheit.

Stromkosten-Ausgleich 2022: Förderung für bestimmte Unternehmen mit hohem Stromverbrauch bis 30.9.2023 beantragen

Wie soll die neue Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen ausgestaltet werden?

Illustration

Nach geltender Rechtslage bestehen Steuerbefreiungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Höhe von € 3.000,00 für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen bzw. € 4.500,00 bei Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen.

Mit einem eigenen steuerlichen Modell für Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups und jungen KMUs soll entsprechend einem Gesetzesentwurf – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile gewährt und die Komplexität der Bewertung des geldwerten Vorteils durch eine Pauschalregelung vermindert werden.

Im Folgenden einige (unvollständige) Eckpunkte der geplanten Regelung:

  • Der Arbeitgeber gewährt einem oder mehreren Arbeitnehmern aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen unentgeltlich Anteile an seinem Unternehmen.
  • Unternehmensgröße Arbeitgeber: nicht mehr als 100 Arbeitnehmer, Umsatzerlöse nicht mehr als 40 Millionen Euro. Das Unternehmen ist nicht vollständig in einen Konzernabschluss einzubeziehen. Die Anteile am Kapital oder den Stimmrechten am Unternehmen werden nicht zu mehr als 25 % durch Unternehmen gehalten, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind.
  • Die Anteile werden dem Arbeitnehmer innerhalb von zehn Jahren nach Ablauf des Gründungsjahres des Unternehmens gewährt.
  • Der Arbeitnehmer hält (oder hielt in der Vergangenheit) keine Beteiligung (unmittelbar oder mittelbar) am Unternehmen des Arbeitgebers von 10 % oder mehr.
  • Vereinbarung, dass eine Veräußerung oder Übertragung durch den Arbeitnehmer unter Lebenden nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist (Vinkulierung).
  • Die Regelung kommt nur zur Anwendung, wenn dies der Arbeitnehmer ausdrücklich wünscht (Option zur Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung).
  • Im Falle einer Veräußerung (oder anderer Umstände, die im Gesetzesentwurf definiert sind) sollen drei Viertel des geldwerten Vorteils mit 27,5 % und ein Viertel mit dem Progressionstarif besteuert werden, wenn die Anteile vom Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre gehalten wurden. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses gilt eine Mindestdauer von drei Jahren für die pauschale Besteuerung.

Die entsprechende Gesetzesänderung lag bei Drucklegung dieses Artikels als Ministerialentwurf vor. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 29. August 2023

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369