HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe September 2017

Wie können Sie von der erhöhten Forschungsprämie profitieren?

Wie können Sie von der erhöhten Forschungsprämie profitieren?

Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder in einer inländischen ...

Wann liegt ein „kleines Vereinsfest“ vor?

Wann liegt ein „kleines Vereinsfest“ vor?

Veranstaltet ein gemeinnütziger Verein eine gesellige Veranstaltung in Form eines ...

Haben Sie Kryptowährungen im Betriebsvermögen?

Haben Sie Kryptowährungen im Betriebsvermögen?

Das BMF hat eine aktuelle Information zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (z. ...

Welche Erleichterungen kommen für die Privatinsolvenz?

Welche Erleichterungen kommen für die Privatinsolvenz?

Die Novellierung des Schuldenregulierungsverfahrens („Privatkonkurs“) durch das ...

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist zu entrichten, wenn ein Gegenstand aus einem Drittland ...

Was bedeutet „Handelsübliche Bezeichnung“ für den Registrierkassenbeleg?

Was bedeutet „Handelsübliche Bezeichnung“ für den Registrierkassenbeleg?

Ein Beleg einer Registrierkasse hat laut Bundesabgabenordnung bestimmte Mindestangaben zu ...

Was ist eine Balanced Scorecard?

Was ist eine Balanced Scorecard?

Die Balanced Scorecard ist eine Controlling-Methode zur Messung der Zielerreichung in ...

Haben Sie Kryptowährungen im Betriebsvermögen?

Illustration

Das BMF hat eine aktuelle Information zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (z. B. Bitcoins) veröffentlicht. Für die betriebliche Verwendung sind dazu unter anderem folgende Rechtsansichten des BMF dargestellt:

Kryptowährungen stellen aus steuerlicher Sicht sonstige unkörperliche nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter dar und sind bei bilanzierenden Unternehmen, je nach Verwendung im Unternehmen, im Anlage- oder Umlaufvermögen darzustellen. Somit können sich unter Umständen aus den bei der Bilanz erforderlichen Bewertungen steuerlich relevante Abschreibungen und Zuschreibungen ergeben. Beim Verkauf (Umtausch in eine andere Währung) können Kursgewinne bzw. Kursverluste schlagend werden. Daraus resultierende Einkünfte sind zum Tarif zu erfassen.

Realisierte Wertänderungen von zinsbringend veranlagten Kryptowährungen unterliegen im Betriebsvermögen dem Sondersteuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kryptowährungen an andere Marktteilnehmer verliehen werden. Als Gegenleistung werden hier oft für die Überlassung zusätzliche Einheiten der Kryptowährung als „Zinsen“ vereinbart. Auch diese „Zinsen“ sind steuerpflichtig.

Steuerliche Auswirkung hat auch der Betrieb von Online-Börsen, das Schaffen von Kryptowährungen („Mining“) und der Betrieb von Kryptowährung-Geldautomaten.

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung gibt es auf Basis der EuGH-Rechtsprechung Folgendes zu beachten:

  • Steuerfrei ist der Umtausch von z. B. Bitcoins in gesetzliche Zahlungsmittel und umgekehrt.
  • Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Lieferungen oder Dienstleistungen, die in Bitcoins bezahlt werden, wird durch den Wert des Bitcoins bestimmt.
  • Nicht der Umsatzsteuer unterliegt das Bitcoin-Mining.

Stand: 30. August 2017

Bild: arinahabich - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369