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Artikel der Ausgabe Oktober 2020

Bis März 2021 verlängert: Welche Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?
Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten ab 01.01.2021 für Arbeiter?

Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten ab 01.01.2021 für Arbeiter?

Fristen und Termine bei Kündigung durch den Arbeitgeber

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2021

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2021

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

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Das vorsätzliche Unterlassen der Anzeige ist eine Finanzordnungswidrigkeit.

Wie wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert?

Wie wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert?

Der Bundesminister für Finanzen hat die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert.

Für welche Investitionen beträgt die COVID-19-Investitionsprämie 14 %?

Für welche Investitionen beträgt die COVID-19-Investitionsprämie 14 %?

Die umfangreichen Anhänge der Förderrichtlinie regeln hier viele Details, Beispiele und ...

Was bringt die zweite Phase des Fixkostenzuschusses?

Was bringt die zweite Phase des Fixkostenzuschusses?

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zur zweiten Phase des Fixkostenzuschusses ...

Delegieren schafft Zeit – oder doch nicht?

Delegieren schafft Zeit – oder doch nicht?

Leiden Sie auch an ständigem Zeitdruck und Arbeitsüberlastung?

Für welche Investitionen beträgt die COVID-19-Investitionsprämie 14 %?

Illustration

Wie bereits berichtet, werden mit der COVID-19-Investitionsprämie unter bestimmten Voraussetzungen aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen befristet bis 28.2.2021 gefördert. Dabei sind bestimmte Förderungsvoraussetzungen z. B. hinsichtlich des antragstellenden Unternehmens zu beachten. Auch sind einige Investitionen von der Förderung gänzlich ausgeschlossen.

Grundsätzlich erfolgt die Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 7 % bzw. 14 % der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen. 14 % Förderung sind möglich für bestimmte Investitionsteile aus den in der Förderrichtlinie definierten Bereichen:

  • Ökologisierung/Klimaschutz: wie z. B. bestimmte Investitionen in Klimaschutz, Mobilitätsmanagement und Elektrofahrzeuge (inkl. z. B. neue Elektroräder und neue Fahrräder), Rohstoffmanagement, Energieeinsparung (Wasser, Wärme), Abfallwirtschaft, Gebäudesanierung
  • Digitalisierung: wie z. B. bestimmte Investitionen in künstliche Intelligenz, Cloud Computing, Big Data, Geschäftsmodell und Prozesse (digitale Anwendungen), IT-Security, E-Commerce (z. B. digitale Transformation)
  • Gesundheit: wie z. B. bestimmte Investitionen in den Bereichen Entwicklung und Herstellung von Medizinprodukten und in Produkten von strategischer Bedeutung bei Pandemien

Die umfangreichen Anhänge der Förderrichtlinie regeln hier viele Details, Beispiele und Voraussetzungen. Wichtig ist, diese Voraussetzungen vorab genau zu prüfen. So sind z. B. Elektro-Pkw (ausgenommen die für 7 + 1 Personen zugelassenen E-Busse dieser Klasse) nur dann mit 14 % förderfähig, wenn der Brutto-Listenpreis des Basismodells € 60.000,00 nicht übersteigt.

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 08.09.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle und detailliertere Informationen, Förderrichtlinie und FAQs finden Sie auf der Homepage der Austria Wirtschaftsservice GmbH (www.aws.at), die auch die Fördermaßnahme abwickelt.

Stand: 28. September 2020

Bild: Jenny Sturm - stock.adobe.com

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