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Artikel der Ausgabe Oktober 2017

Was sind Dienstleistungen in Zusammenhang mit Grundstücken?

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Dienstleistungen, die im Sinne der Umsatzsteuer als Grundstücksleistungen definiert ...

Wie können Tagesdiäten des Unternehmers steuerlich abgesetzt werden?

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Ist der Unternehmer beruflich unterwegs, so können unter bestimmten Voraussetzungen ...

Warum sollen Beiträge zur gewerblichen Sozialversicherung geplant werden?

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Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ist von den Einkünften (nicht ...

Können angestellte Versicherungsmakler das Vertreterpauschale in Anspruch nehmen?

Können angestellte Versicherungsmakler das Vertreterpauschale in Anspruch nehmen?

Angestellte Vertreter können aufgrund einer Verordnung ein eigenes Vertreterpauschale in ...

GmbH: Was bedeuten Mindeststammkapital und Mindestkörperschaftsteuer?

GmbH: Was bedeuten Mindeststammkapital und Mindestkörperschaftsteuer?

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt grundsätzlich € 35.000,00.

Personalkostenplanung

Personalkostenplanung

Personalkosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten eines Unternehmens.

Können angestellte Versicherungsmakler das Vertreterpauschale in Anspruch nehmen?

Illustration

Vertreterpauschale

Angestellte Vertreter können aufgrund einer Verordnung anstelle des üblichen Werbungskostenpauschales für Arbeitnehmer in Höhe von € 132,00 ein eigenes Vertreterpauschale in Höhe von 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens € 2.190,00, als pauschale Werbungskosten steuerlich absetzen. Weitere Werbungskosten dürfen neben dem Pauschale nicht in Abzug gebracht werden. Kostenersätze wie z. B. Taggelder oder Kilometergelder kürzen das Pauschale aber nicht.

Dabei gelten allerdings folgende Voraussetzungen:

  • der Arbeitnehmer muss ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben und
  • von der Gesamtarbeitszeit muss mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden.

Wer ist ein Vertreter?

Die Verordnung definiert den Begriff des Vertreters nicht. Die Rechtsprechung bezieht sich hier grundsätzlich auf Personen, die im Außendienst zum Zweck Anbahnung und Abschluss von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Steht hingegen beratende Tätigkeit oder Inkassotätigkeit im Vordergrund, so wird dies nicht als Tätigkeit eines Vertreters betrachtet.

VwGH-Erkenntnis

In einem aktuellen Erkenntnis beschäftigt sich der VwGH mit der Frage, ob auch angestellte Versicherungsmakler Vertreter im Sinne der Verordnung sind. Die Finanz und das Bundesfinanzgericht verweigerten in einem Fall den Abzug des Pauschales. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass der Begriff „Makler“ nicht in der Verordnung angeführt ist und nicht mit dem „Vertreter“ vergleichbar sei.

Für den VwGH war allerdings nicht die Berufsgruppe entscheidend, die der Arbeitgeber angehört, sondern ob die vom Steuerpflichtigen ausgeübte Tätigkeit dem Tätigkeitsbild der in der Verordnung genannten Berufsgruppe entspricht. Die Anbahnung von Versicherungsverträgen kann eine Vertretertätigkeit im Sinne der Verordnung darstellen.

Das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes wurde somit vom VwGH aufgehoben.

Stand: 26. September 2017

Bild: eccolo - Fotolia.com

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