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Artikel der Ausgabe Oktober 2016

Sichern Sie sich Ihre Registrierkassenprämie!

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Energieabgabenvergütung auch für Dienstleistungsbetriebe!

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Erst 2015 holte Österreich aus anderem Anlass die Genehmigung der EU-Kommission ein.

Was ist zu tun bei einem unrichtigen Steuerausweis auf der Rechnung?

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Dienstwagen 2016 oder 2017 anschaffen?

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Sparen Sie mit Ihrer Gesundheit Geld!

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Der nächste Kontrolltermin beim Arzt ist abhängig vom Alter erst zwei bis drei Jahre ...

Sind Kundeneinladungen zu Sportevents steuerlich absetzbar?

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Das Einkommensteuergesetz stellt klar, dass sogenannte Repräsentationsaufwendungen nicht ...

Warum Sie als Unternehmer planen sollten

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Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) gibt ihren Mitgliedern einen weiteren Grund, sich um ihre Gesundheit zu bemühen. Im Rahmen der Initiative „Selbständig Gesund“ bietet sie ihnen die Möglichkeit, durch das Erreichen von Gesundheitszielen den Selbstbehalt zu reduzieren. Für die Behandlungskosten bei Vertragsärzten vermindert sich der Selbstbehalt von 20 % auf 10 %. Geldleistungsberechtigte erhalten eine um 10 % höhere Vergütung.

Der Weg zum halben Selbstbehalt

Zuerst muss der Versicherte bei einem SVA-Vertragsarzt oder einem zur Vorsorgeuntersuchung berechtigten Wahlarzt an einem Gesundheitscheck teilnehmen. Dabei werden für Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak und Alkohol Ziele vereinbart. In allen diesen Bereichen kann und soll der Versicherte durch eigenes Engagement seinen Gesundheitszustand verbessern. Zu jedem Thema hat die SVA den Rahmen für die Zielsetzung vorgegeben. Erfüllt der Versicherte bereits beim ersten Check alle Ziele, muss er seine Gesundheit nur mehr erhalten.

Nach frühestens sechs Monaten findet ein „Evaluierungsgespräch“ mit dem Arzt statt. Sind alle gesetzten Ziele erreicht, stellt der Arzt ein Gesundheitsgutachten aus und einer Halbierung des Selbstbehalts steht nichts mehr im Weg.

Der Versicherte muss nur mehr einen Antrag bei seiner SVA-Landesstelle stellen. Das Antragsformular steht auf der Homepage der SVA (www.svagw.at) zum Download zur Verfügung.

Der nächste Kontrolltermin beim Arzt ist abhängig vom Alter erst zwei bis drei Jahre später notwendig.

Stand: 28. September 2016

Bild: Aycatcher - Fotolia.com

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