Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Richtlinie veröffentlicht
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Eckpunkte aus der sehr ...
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Eckpunkte aus der sehr ...
Laut aws ist eine verpflichtende Voranmeldung für Unternehmen über den Fördermanager auf ...
Wie können Sie bis zum Jahreswechsel noch Steuern sparen?
Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Der Krankenversicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf die versicherte Person
Teuerungsentlastungspaket bringt Steuerbefreiung ab 2023
Beim Rehiring sind Nutzen und Risiken abzuwägen
Für viele Unternehmen ist es aktuell schwierig, neue Mitarbeiter zu gewinnen. Ehemalige Mitarbeiter sind dabei oft eine vernachlässigte Ressource.
Mitarbeiter kündigen unter anderem, weil sie neue Erfahrungen machen wollen, die bestehende Aufgabe sie langweilt oder ein anderes Angebot in einem besonderen Aspekt einfach besonders verlockend ist. Sobald der Glanz des Neuen aber etwas verblasst ist, stellt sich bei so Manchen nach einer gewissen Zeit die Ernüchterung ein.
Es kann daher nützlich sein, einem qualifizierten und guten Teammitglied bei einer Kündigung die Tür für eine Rückkehr ins Unternehmen offen zu halten. Überlegen Sie daher bereits bei der Verabschiedung, ob Sie die Person wieder in Ihrem Team haben wollen. Dafür gibt es fachliche Qualifikationen, die ausschlaggebend sein können oder auch z. B. eine gute Sozialkompetenz. Fragen Sie nach den Kündigungsgründen und sorgen Sie für eine Trennung ohne Groll. Auch sollte man unbedingt vermeiden über ehemalige Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden schlecht zu reden. So wird der Weg zurück für viele unmöglich gemacht.
Wesentlicher Vorteil bei der Wiedereinstellung ist, dass sich Unternehmer und Bewerber bereits gut kennen und die Einarbeitungsphase kurz sein wird. Das sogenannte „Rehiring“ ist aber nicht ohne Risiken. So können z. B. alte Konflikte wieder aufbrechen und die Stimmung im Team trüben.
Stand: 25. Oktober 2022
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Affiliate-Marketing Kapitalerträge Arbeitsplatzevaluierung AfA Hilfsfonds Zahlungsbeleg Vorwegbesteuerung Anzeigepflicht OeKB Nachversteuerung Wohnung Elektronische Zustellung arbeitslosengeld Disruptive Innovation Substanzgewinne Abgabenänderungsgesetz Arbeitnehmer Austria Erhöhung Zuverdienstgrenzen Immobilie Guthaben finanzamt Gesellschafter Zuwendungen Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: