Coronavirus: Was bringt der neue „Fixkostenzuschuss 800.000“?
Die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen ...
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In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des, auf Grund des „harten“ Lockdown ...
Die derzeit für die Kündigung von Arbeiterdienstverhältnissen geltenden Regelungen sind ...
Anlässlich neuerlicher Betriebsschließungen bis voraussichtlich 6.12.2020 wurde neben dem ...
Wir haben die wesentlichen Neuerungen nachstehend für Sie zusammengefasst.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf seiner Website erste Informationen ...
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß.
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die ...
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, ...
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und ...
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Anlässlich neuerlicher Betriebsschließungen bis voraussichtlich 6.12.2020 wurde neben dem Umsatzersatz für unmittelbar betroffene Unternehmen auch eine neue Variante des Fixkostenzuschusses II. angekündigt. Dieser soll Unternehmen unterstützen, die zwar nicht unmittelbar von einer behördlichen Schließung betroffen sind, aber dennoch deutliche Umsatzeinbußen erleiden.
Der angekündigte Fixkostenzuschuss II. soll auf einem Zwei-Säulen-Modell basieren. Geplant ist einerseits, dass noch im November eine Unterstützungsleistung in Höhe von bis zu € 800.000,00 beantragbar sein soll, mit der jedenfalls Abschreibungen und bestimmte frustrierte Aufwendungen abgegolten werden sollen („erste Säule“). Im Rahmen dieser ersten Säule werden andere Unterstützungsleistungen, die anlässlich der Coronavirus-Pandemie ausbezahlt wurden, voraussichtlich vom tatsächlichen Förderbetrag abgezogen.
Andererseits ist für größere Unternehmen eine "Fixkosten-Verlust-Variante“ mit einem Förderbetrag von bis zu € 3 Mio. geplant („zweite Säule“). Näheres dazu wurde allerdings noch nicht bekanntgegeben.
Die dem neuen Fixkostenzuschuss II. zugrunde liegenden Regelwerke werden derzeit noch ausgearbeitet. Wir berichten selbstverständlich ausführlich, sobald weitere Informationen vorliegen.
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 17.11.2020 und können sich kurzfristig ändern. Zudem sind die zugrunde liegenden Regelwerke derzeit noch nicht bekannt, weshalb diese Informationen ausschließlich auf rechtlich unverbindlichen Ankündigungen der Bundesregierung basieren. Tagesaktuelle und weiterführende Informationen zum Fixkostenzuschuss erhalten Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/.
Stand: 18. November 2020
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