Wie können Sie jetzt noch Steuern sparen?
Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, ...
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Elektronisch erbrachte Dienstleistungen, Telekommunikations- sowie Rundfunk- und ...
Heuer gab es eine Änderung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
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Neue Mitarbeiter müssen rechtzeitig vor dem Arbeitsbeginn angemeldet werden.
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Heuer gab es eine Änderung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Neben bestimmten abnutzbaren Anlagegütern sind nur mehr Wohnbauanleihen begünstigte Wirtschaftsgüter – alle anderen Wertpapiere nicht mehr.
Übersteigt der Gewinn € 30.000,00, steht einerseits jedenfalls der Grundfreibetrag in Höhe von € 3.900,00 zu, andererseits kommt ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag hinzu, der davon abhängig ist, in welchem Umfang dieser mögliche Gewinnfreibetrag durch begünstigte Investitionen im jeweiligen Betrieb gedeckt ist.
Seit 2013 ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag gestaffelt und beträgt:
Dazu zählen Investitionen in:
Wird die Behaltefrist von vier Jahren nicht eingehalten, hat eine Nachversteuerung des in Anspruch genommenen Freibetrags zu erfolgen.
Es ist genau zu dokumentieren, für welche Wirtschaftsgüter (und in welcher Höhe) der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen wird. Kann der Finanz keine genaue Dokumentation vorgelegt werden, kann dies dazu führen, dass der Freibetrag nachzuversteuern ist.
Stand: 30. Oktober 2014
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