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Artikel der Ausgabe Mai 2023

Neue Regelungen zur SV-Pflicht bei grenzüberschreitendem Homeoffice

Neue Regelungen zur SV-Pflicht bei grenzüberschreitendem Homeoffice

Wo unterliegt ein Dienstnehmer im ausländischen Homeoffice der SV-Pflicht?

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Bei bestimmten Auslandssachverhalten ist eine zusätzliche Meldung erforderlich.

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2022 bis 30.6. beantragen!
Umsatzsteuer: Wo ist eine sonstige Leistung steuerbar?

Umsatzsteuer: Wo ist eine sonstige Leistung steuerbar?

Es ist zu unterscheiden, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nicht-Unternehmer ist.

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2023 – Neue Sachbezugswerte ab 2024
Wie hoch sind die Jahreskosten eines Nettogehalts?

Wie hoch sind die Jahreskosten eines Nettogehalts?

Mitarbeitergespräch: Netto-Brutto-Jahreskosten Tabelle.

Wie hoch ist der Zinssatz bei der Finanz?

Wie hoch ist der Zinssatz bei der Finanz?

EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen.

Wie kann Controlling bei einem Klein- oder Mittelbetrieb eingeführt werden?

Wie kann Controlling bei einem Klein- oder Mittelbetrieb eingeführt werden?

Auch bei KMUs bringt Controlling wichtige Informationen für das Management.

Richtlinie für den Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022

Richtlinie für den Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022

Auf der Homepage des Austria Wirtschaftsservice wurde die Richtlinie zum ...

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2023 – Neue Sachbezugswerte ab 2024

Häuser

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetzes bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen.

Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2023 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2024 maßgeblich:

Bundesland Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß

Neu ab 1.4.2023
Für Sachbezugswerte ab 2024

gültig vom 1.4.2022 bis zum 31.3.2023
Für Sachbezugswerte 2023

Burgenland € 6,09 € 5,61
Kärnten € 7,81 € 7,20
Niederösterreich € 6,85 € 6,31
Oberösterreich € 7,23 € 6,66
Salzburg € 9,22 € 8,50
Steiermark € 9,21 € 8,49
Tirol € 8,14 € 7,50
Vorarlberg € 10,25 € 9,44
Wien € 6,67 € 6,15

Dieser Wert kann in bestimmten Fällen durch Abschläge vermindert werden. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert. Weitere Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugswertes – insbesondere bei gemieteten Wohnungen – sind zu beachten.

Stand: 26. April 2023

Bild: Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com

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