Verlängerung der Antragsfristen für FKZ 800.000 und Verlustersatz
Mittels Verordnung vom 20. April 2022 hat das BMF die Antragsfristen für den ...
Mittels Verordnung vom 20. April 2022 hat das BMF die Antragsfristen für den ...
Pendlerpauschale, Pendlereuro und Negativsteuer sollen angepasst werden
Maßnahmenpaket gegen steigende Energiekosten und Teuerung verabschiedet
Wie wirkt die Neuregelung der Immobilienvermietung durch ausländische Unternehmer?
Was muss bei der Beschäftigung geflüchteter Personen aus der Ukraine beachtet werden?
Eine erhebliche Betroffenheit muss glaubhaft gemacht werden werden
Geld zurück, wenn man in die eigene Sicherheit investiert
Dieses Führungsinstrument bringt Vorteile für Mitarbeiter und Führungskraft
Wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ein Steuerpflichtiger vom Anstieg der Energiekosten konkret wirtschaftlich erheblich betroffen ist, so können laut Information des Finanzministeriums die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorausauszahlungen herabgesetzt werden.
Vom Vorliegen dieser Voraussetzung kann in folgenden Fällen ausgegangen werden:
Sofern einer dieser beiden Bedingungen nicht bereits durch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen entsprochen wurde, rechtfertigen die Auswirkungen der Kostenbelastung eine Reduktion der Vorauszahlungen für 2022 auf 50 % des bisher festgesetzten Betrages.
Die Möglichkeit, die Vorauszahlungen in Einzelfällen noch niedriger oder mit Null festzusetzen, bleibt unberührt. Voraussetzung dafür ist allerdings ein substantiierter Nachweis der konkreten Betroffenheit, der zu überprüfen ist.
Stand: 28. April 2022
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Einzelunternehmer Mindestkapital Vorsorge Stammkapital Verjährung IBAN Doppelbesteuerungsabkommen Rückforderung Mining Verlustrechung Austria Verträge Belege geringfügige Beschäftigung Anspruchsverzinsung Einzelaufzeichnungspflicht arbeitgeber Steuerermäßigung Indexanpassung Streitbeilegung Energieabgabenvergütung Sozialversicherungsgesetz Unterhaltsabsetzbetrag Ertragsteuer Steuerrückzahlung Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: