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Artikel der Ausgabe Mai 2021

Coronavirus: Welche Beihilfen wurden zuletzt erweitert?

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Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat ...

Wird der Kauf eines Neuwagens ab 1.7.2021 teurer?

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Im Folgenden einige der wesentlichen Neuerungen dieser Gesetzesänderung.

Wie gründe ich ein Einzelunternehmen?

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Der einfachste Start in die Selbständigkeit ist die Gründung eines Einzelunternehmens.

Welche Aufgaben hat das neue Amt für Betrugsbekämpfung?

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Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung hat mit 1.1.2021 auch das neu ...

Welche zusätzlichen Informationen muss das Lohnkonto enthalten?

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Der Finanzminister hat nun die Lohnkontenverordnung entsprechend geändert.

Wo finde ich Informationen zu wichtigen Corona-Zuschüssen?

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Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu Fundstellen im Internet zu einigen wichtigen ...

Wofür brauche ich eine elektronische Signatur?

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Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine ...

Welche zusätzlichen Informationen muss das Lohnkonto enthalten?

Illustration

Die kürzlich beschlossenen Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer zum Homeoffice und zur Kostenübernahme von Wochen-, Monats- und Jahreskarten bedürfen der Verwaltung von notwendigen Daten seitens des Dienstgebers. Der Finanzminister hat nun die Lohnkontenverordnung entsprechend geändert.

Folgende Informationen müssen am Lohnkonto nun zusätzlich enthalten sein:

  • die Kalendermonate, in denen der Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers befördert wird, und die Kalendermonate, in denen dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird,
  • die Höhe der übernommenen Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte,
  • die Anzahl der Homeoffice-Tage, an denen der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit für den Arbeitgeber ausschließlich in seiner Wohnung ausgeübt hat. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber kein Homeoffice-Pauschale ausbezahlt hat,
  • der zugewendete Betrag an Homeoffice-Pauschale. Da dies auch auf dem Jahreslohnzettel ersichtlich sein soll, kann bei einem mehrfachen Genuss bei mehreren Arbeitgebern eine Pflichtveranlagung durchgeführt werden.

Stand: 27. April 2021

Bild: Antonioguillem - stock.adobe.com

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