Welche Änderungen ergeben sich durch die Steuerreform?
Wir präsentieren Ihnen im Überblick einige Neuigkeiten, die mit der Steuerreform kommen ...
Wir präsentieren Ihnen im Überblick einige Neuigkeiten, die mit der Steuerreform kommen ...
Für Besitzer von Gebäuden wird es Änderungen bei der Grunderwerb- und ...
Einen Teil der Ausgaben für die Steuerreform will die Regierung über Maßnahmen zur ...
Im Zuge der Steuerreform werden die Eingangssteuersätze in der Einkommensteuer gesenkt.
Die Regierung will Ausgaben über Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zurückbekommen.
Im Zuge der Steuerreform werden die Eingangssteuersätze in der Einkommensteuer gesenkt und die Kapitalertragsteuer von 25 % auf 27,5 % erhöht (ausgenommen sind Sparbuchzinsen).
Somit werden z. B. Ausschüttungen aus einer GmbH ab Inkrafttreten deutlich teurer. Es könnte daher steuerlich günstiger sein, eine anstehende Ausschüttung bis zum Inkrafttreten durchzuführen.
Auch auf die Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen haben diese steuerlichen Änderungen Einfluss. Vergleicht man beispielsweise eine GmbH mit einem Einzelunternehmen, so ist aus steuerlicher Betrachtung unter anderem Folgendes zu berücksichtigen:
Die GmbH ist selbst Steuersubjekt und unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer von 25 %. Die Gewinnausschüttungen (Dividenden) der Kapitalgesellschaft an eine an ihr beteiligte natürliche Person werden wiederum mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert.
Wenn die GmbH die Gewinne im Unternehmen behält und nicht ausschüttet, bleibt die Besteuerung von 25 % Körperschaftsteuer. Wird der Gewinn bzw. Teile davon an die Gesellschafter ausgeschüttet, so fallen vom um die Körperschaftsteuer reduzierten Gewinn künftig 27,5 % Kapitalertragsteuer anstatt der bisherigen 25 % an. Die Steuerbelastung steigt somit von 43,75 % auf 45,625 %. Beim Geschäftsführerbezug kommt hingegen der künftig günstigere Einkommensteuertarif zur Geltung (Achtung: Zu beachten ist auch die Lohnnebenkostenthematik. Sie betragen gerundet ca. 8 %).
Ein Einzelunternehmer unterliegt mit seinem Gewinn der Einkommensteuer und profitiert ab 1.1.2016 vom günstigeren Einkommensteuertarif. (Ein Vorteil ist z. B. auch der Gewinnfreibetrag). Über weitere Unterschiede informieren wir Sie gerne näher in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Achtung: Die Rechtsform kann nicht allein von der Steuerbelastung abhängig gemacht werden. Bei einem Rechtsformvergleich müssen neben der steuerrechtlichen Seite auch noch andere Überlegungen berücksichtigt werden, wie z. B. Haftungen, Gründungskosten usw. Eine Entscheidung kann nur getroffen werden, wenn alle wichtigen Faktoren und die individuelle Situation beurteilt wird.
Stand: 27. April 2015
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Verordnung Gesundheitsfördernde Maßnahmen Lieferschwelle Fußball Gutschein-Richtlinie Werbeartikel Umsatzgrenze Nacherfassung Personalkosten Essensmarken Verkehrsabsetzbetrag Entlohnung Bilanzstichtag AMS Eigenheim BANI Nationalrat Bilanzsumme Erwerbsschwelle Auto Bücher Preiserstattungsgutschein Preisverhandlungen Steuerung Hinweispflicht Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: