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Artikel der Ausgabe März 2018

Was ändert sich bei Entgeltfortzahlungen?

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Kurz vor der Nationalratswahl 2017 wurden im Nationalrat einige Gesetzesänderungen ...

Wie sind Leistungen von Schulen und ähnlichen Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit?

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Ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs berücksichtigte nun auch ...

Was versteht man unter Entstrickungsbesteuerung?

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Die Entstrickungsbesteuerung soll bei Gewinnverlagerung von Österreich ins Ausland und ...

Wie kann ein Dienstleistungsscheck verwendet werden?

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Mit einem Dienstleistungsscheck kann ein Arbeitgeber (natürliche Person) einen ...

Wie werden Internatskosten für Lehrlinge refundiert?

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Der Lehrberechtigte bekommt die Kosten mittels Antrag bei der zuständigen Lehrlingsstelle ...

Ist für unentgeltliches Aufladen eines Elektroautos BEIM Arbeitnehmer ein Sachbezug anzusetzen?

Ist für unentgeltliches Aufladen eines Elektroautos BEIM Arbeitnehmer ein Sachbezug anzusetzen?

Laut Lohnsteuerrichtlinien sind mit dem Sachbezugswert alle geldwerten Vorteile ...

Was bedeutet Target Costing?

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Target Costing ist insbesondere für Unternehmen eine gute Entscheidungshilfe, die sich in ...

Ist für unentgeltliches Aufladen eines Elektroautos BEIM Arbeitnehmer ein Sachbezug anzusetzen?

Illustration

Arbeitgebereigenes Elektroauto

Kann ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Elektroauto (CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer) auch für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nützen, so ist seit 2016 laut Verordnung ein Sachbezugswert von Null anzusetzen.

Laut Lohnsteuerrichtlinien sind mit dem Sachbezugswert alle geldwerten Vorteile abgegolten, die mit der Nutzung des arbeitgebereigenen Kfz üblicherweise verbunden sind. Auch das unentgeltliche Aufladen eines arbeitgebereigenen Elektroautos beim Arbeitgeber ist damit abgegolten.

Arbeitnehmereigenes Elektroauto

Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ermöglicht, sein eigenes Privat-Elektroauto kostenlos aufzuladen, liegt laut Lohnsteuerrichtlinien kein Sachbezug vor, wenn es gratis E-Ladestationen am Abgabeort gibt.

Begründung: Der übliche Endpreis am Abgabeort ist in diesem Fall ja Null.

Bekommt der Arbeitnehmer die Stromkosten für ein privates Elektrofahrzeug vom Arbeitgeber ersetzt, liegt jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, da es sich nicht um einen Auslagenersatz handelt.

Stand: 26. Februar 2018

Bild: otisthewolf - Fotolia.com

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