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Artikel der Ausgabe Juni 2021

Was ist neu an den FAQ zum Corona-Verlustersatz?

Was ist neu an den FAQ zum Corona-Verlustersatz?

Einige der wesentlichen Neuerungen haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Welche Neuerungen bringt die fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit?

Welche Neuerungen bringt die fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit?

Die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit läuft mit 30.6.2021 aus.

Welche Corona-Unterstützungsleistungen werden verlängert?

Welche Corona-Unterstützungsleistungen werden verlängert?

Die wesentlichen Anpassungen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Ab wann gelten die neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter?

Ab wann gelten die neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter?

Der Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Kündigungsfristen und –termine für Arbeiter ...

Wird das Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter nochmals verschoben?

Wird das Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter nochmals verschoben?

Ein entsprechender Antrag liegt dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor.

Wie haben sich die Richtlinien zur Investitionsprämie geändert?

Wie haben sich die Richtlinien zur Investitionsprämie geändert?

Neben der Aufstockung des Budgets hat der Nationalrat kürzlich auch Änderungen für die ...

Welche neuen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten für das Homeoffice?

Welche neuen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten für das Homeoffice?

Die Arbeit im Homeoffice ist in vielen Unternehmen inzwischen zur Normalität geworden.

Welche umsatzsteuerrechtlichen Regeln gelten ab 1.7.2021 für Online-Plattformen?

Welche umsatzsteuerrechtlichen Regeln gelten ab 1.7.2021 für Online-Plattformen?

Die inzwischen in nationales Recht umgesetzte E-Commerce-Richtlinie sieht unter anderem ...

Steuern & SV-Beiträge: Wie sehen die Ratenzahlungsmodelle ab 30. Juni aus?

Steuern & SV-Beiträge: Wie sehen die Ratenzahlungsmodelle ab 30. Juni aus?

Überwiegend COVID-19-bedingte Abgabenrückstände können in angemessenen Raten in zwei ...

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2020 bis 30.6. beantragen!

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2020 bis 30.6. beantragen!

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter ...

Wie ist die Kostenübernahme von Öffi-Tickets ab 1. Juli steuerlich begünstigt?

Wie ist die Kostenübernahme von Öffi-Tickets ab 1. Juli steuerlich begünstigt?

Ab 01.07.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder ...

Wie kommt man mit Fragen zu kreativen Lösungen?

Wie kommt man mit Fragen zu kreativen Lösungen?

Brainstorming ist eine bewährte Methode, um möglichst viele Lösungsansätze für ein ...

Welche Neuerungen bringt die fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit?

Illustration

Die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit läuft mit 30.6.2021 aus. Durch die inzwischen beschlossene fünfte Phase wird die Corona-Kurzarbeit nun in adaptierter Form über den 1.7.2021 hinaus fortgeführt. Die neue Phase sieht dabei im Wesentlichen zwei Modelle vor, die abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens in Anspruch genommen werden können. Die wesentlichen Eckpunkte dieser beiden Modelle haben wir für Sie zusammengefasst.

Modell 1: Corona-Kurzarbeit für besonders betroffene Branchen

Die Rahmenbedingungen der vierten Phase der Corona-Kurzarbeit werden für nach wie vor wirtschaftlich besonders betroffene Unternehmen, deren Umsatz im dritten Quartal 2020 im Vergleich zum dritten Quartal 2019 um mindestens 50 % zurückgegangen sind, weitgehend unverändert bis voraussichtlich 31.12.2021 verlängert.

Für diese Unternehmen gilt also weiterhin insbesondere

  • eine Mindestarbeitszeit von 30 % (Ausnahmen in Einzelfällen sind möglich) und
  • die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe in der bisherigen Höhe.

Modell 2: Übergangsmodell mit geringerer Förderhöhe

Anderen Betrieben steht von 1.7.2021 bis voraussichtlich 30.6.2022 ein angepasstes Kurzarbeitsmodell zur Verfügung. Für dieses sogenannte „Übergangsmodell“ gilt, dass

  • die bisherige Kurzarbeitsbeihilfe um 15 % reduziert wird,
  • die Mindestarbeitszeit auf 50 % erhöht wird (Ausnahmen in Einzelfällen sind möglich),
  • der Arbeitnehmer verpflichtet ist, für jeweils zwei angefangene Corona-Kurzarbeitsmonate eine Woche Urlaub zu verbrauchen,
  • es erleichtert werden soll, zwischen den Phasen der Corona-Kurzarbeit Personal abzubauen, und
  • neu in die Corona-Kurzarbeit eintretende Betriebe eine dreiwöchige Beratungsphase bei AMS und den Sozialpartnern absolvieren müssen.

Für das neue „Übergangsmodell“ gilt außerdem, dass Betriebe die Corona-Kurzarbeit für höchstens 24 Monate in Anspruch nehmen können, wobei in Einzelfällen auch Ausnahmen möglich sind. Die Antragsphase beträgt sechs Monate.

Ausführliche Regelung durch Richtlinie

Wesentliche Details der fünften Phase der Corona-Kurzarbeit werden in einer neuen Richtlinie des Arbeitsmarktservice (AMS) geregelt. Diese Kurzarbeits-Richtlinie liegt derzeit allerdings noch nicht auf.

Stand: 23. Juni 2021

Bild: fotoinfot - stock.adobe.com

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