HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Juni 2011

Reisekostenabzug bei gemischt veranlassten Reisen

Reisekostenabzug bei gemischt veranlassten Reisen

Der Verwaltungsgerichtshof lässt erstmals den Abzug von Reisekosten bei gemischt ...

Bewirtungskosten aus ertrag- und umsatzsteuerlicher Sicht

Bewirtungskosten aus ertrag- und umsatzsteuerlicher Sicht

Bei der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten gilt es, das Ertragsteuerrecht und das ...

Steuerliche Behandlung von Dienstwagen

Steuerliche Behandlung von Dienstwagen

Auch bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung ist ein Sachbezug ...

Endbesteuerung von Kapitalerträgen

Endbesteuerung von Kapitalerträgen

Endbesteuerungsfähige Kapitalerträge werden nur mit Kapitalertragsteuer besteuert.

Steuerliche Behandlung von Dienstwagen

Illustration

Einer der Prüfungsschwerpunkte bei den GPLA-Prüfungen ist momentan die Prüfung der Sachbezüge für Kraftfahrzeuge. Deshalb möchten wir Sie auf die Wichtigkeit dieses Themas hinweisen und diesbezüglich informieren.

Höhe des Sachbezuges

Sachbezüge sind Entgeltsbestandteile sowohl bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung als auch bei der Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

Sie müssen beim Arbeitnehmer angesetzt werden, wenn ein firmeneigenes Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer kostenlos für private Fahrten zur Verfügung gestellt wird. Monatlich sind 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen. Bei gebrauchten Fahrzeugen ist für die Berechnung der Neupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung heranzuziehen. Dies gilt auch für sehr alte Fahrzeuge. Der anzusetzende Höchstbetrag beträgt € 600,00. Dieser Sachbezug ist sowohl bei der Ermittlung der Lohnsteuer anzusetzen als auch bei der Ermittlung des Sozialversicherungsbeitrages.

Diese Werte reduzieren sich um die Hälfte (0,75 % der tatsächlichen Anschaffungskosten und maximal € 300,00), wenn die Privatfahrten des Arbeitnehmers im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich betragen. Zum Nachweis der gefahrenen Kilometer ist ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch nötig!

Leistet der Arbeitnehmer Kostenbeiträge, so mindert das den Sachbezugswert. Trägt der Arbeitnehmer lediglich die Treibstoffkosten selbst, so handelt es sich hierbei nicht um einen Kostenbeitrag.

Sachbezug für Parkplätze

Ein Sachbezug von € 14,53 ist anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken; jedoch nur in jenen Bereichen, die der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung unterliegen.

Stand: 06. Mai 2011

Bild: Lucian Tiut - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369