HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Juli 2018

Umsatzsteuer: Welche Vereinfachungen kommen für elektronische Dienstleistungen?

Umsatzsteuer: Welche Vereinfachungen kommen für elektronische Dienstleistungen?

Der Empfängerort ist dort, wo der private Leistungsempfänger seinen Wohnsitz bzw. ...

Was ist die neue Abzugsteuer für Leitungsrechte?

Was ist die neue Abzugsteuer für Leitungsrechte?

Im Jahressteuergesetz 2018 (Gesetzesentwurf) wird die Besteuerung von Leitungsrechten neu ...

Wie ist eine falsche Nutzungsdauer eines Anlagegutes zu berichtigen?

Wie ist eine falsche Nutzungsdauer eines Anlagegutes zu berichtigen?

Die Nutzungsdauer ist grundsätzlich vom Steuerpflichtigen zu schätzen.

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung berechtigt einen Rechnungsempfänger grundsätzlich nur dann zum ...

Ist der Gewinnfreibetrag bei Tod des Betriebsinhabers nachzuversteuern?

Ist der Gewinnfreibetrag bei Tod des Betriebsinhabers nachzuversteuern?

Bei natürlichen Personen kann bei betrieblichen Einkünften ein Gewinnfreibetrag unter ...

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Wenn Sie in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Urlaub machen, benötigen Sie die ...

Was bedeutet Performance Management für Unternehmen?

Was bedeutet Performance Management für Unternehmen?

Unter Performance Management wird Leistungsmanagement, also die Messung und Steuerung der ...

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Illustration

Wenn Sie in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Diese befindet sich in der Regel auf der Rückseite der e-card. Sie erhalten Sachleistungen, soweit diese notwendig sind. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) muss direkt beim ausländischen Leistungserbringer vorgelegt werden und wird dort von allen Ärzten und Krankenhäusern akzeptiert, die mit den jeweiligen länderspezifischen Sozialversicherungsträgern unter Vertrag stehen. Aufgrund von Vereinbarungen gilt die EKVK auch unter bestimmten Voraussetzungen in Mazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro.

Gibt es keine solche Regelung, wird die EKVK nicht akzeptiert oder hat man die EKVK vergessen, so müssen die Kosten vor Ort bezahlt und die Rechnung nach Rückkehr aus dem Urlaub beim österreichischen Krankenversicherungsträger zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Wenn Sie Urlaub in der Türkei machen, benötigen Sie einen Urlaubskrankenschein. Diesen erhalten Sie kostenlos beim zuständigen Krankenversicherungsträger vor Urlaubsantritt. In öffentlichen Krankenhäusern und bei bestimmten Ärzten erhalten Sie damit medizinische Behandlung. Wenn Sie im Urlaub in anderen Staaten (Drittstaaten) eine ärztliche Behandlung brauchen, ist dies jedenfalls vorab selbst zu bezahlen. Die Rechnung kann dann bei der Gebietskrankenkasse eingereicht werden.

Die Kostenerstattung von Rechnungen, die Sie selbst bezahlt haben und dann bei der Gebietskrankenkasse eingereicht haben, richtet sich aber nach den jeweils gültigen österreichischen Tarifsätzen. Für die Differenz bei einer Kostenerstattung, wenn nämlich ausländische Behandlungskosten über den österreichischen Tarifsätzen liegen, und auch für etwaige Selbstbehalte empfiehlt es sich, eine private Versicherung abzuschließen. Dies gilt insbesondere bei Reisen in Drittländer.

Stand: 27. Juni 2018

Bild: pingpao - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369