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Artikel der Ausgabe Jänner 2019

Was gibt es 2019 Neues bei Steuern und Sozialversicherung?

Was gibt es 2019 Neues bei Steuern und Sozialversicherung?

Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen ...

Wie sind ausgestellte Gutscheine ab 2019 für die Umsatzsteuer zu behandeln?

Wie sind ausgestellte Gutscheine ab 2019 für die Umsatzsteuer zu behandeln?

Es wird nun neu zwischen Einzweck-Gutscheinen und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden.

Was ändert sich ab 1.1.2019 bei der Kammerumlage 1?

Was ändert sich ab 1.1.2019 bei der Kammerumlage 1?

Die Wirtschaftskammer finanziert sich hauptsächlich durch Umlagen der eigenen Mitglieder.

Wie hoch ist der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige?

Wie hoch ist der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige?

Selbständige unterliegen keiner verpflichtenden Arbeitslosenversicherung, können dieser ...

Wie verändert sich ab 2019 der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag?

Wie verändert sich ab 2019 der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag?

Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die Beitragsgrundlage für den ...

Was bedeutet Finanzplanung für ein Unternehmen?

Was bedeutet Finanzplanung für ein Unternehmen?

Eines der wichtigsten Ziele eines Unternehmens ist es, die Liquidität aufrechtzuerhalten ...

Wie verändert sich ab 2019 der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag?

Illustration

Mitglieder der Wirtschaftskammer, die Dienstnehmer beschäftigen, haben in der Regel den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ oder auch Kammerumlage 2) zu bezahlen, wenn die Bemessungsgrundlage € 1.095,00 pro Monat übersteigt.

Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. Das ist im Wesentlichen die Summe der Arbeitslöhne. Ist die Beitragsgrundlage € 1.460,00 oder weniger, so können von der Beitragsgrundlage € 1.095,00 abgezogen werden.

Der Beitragssatz, der auf die Beitragsgrundlage angewendet wird, ist je Bundesland unterschiedlich und beträgt ab 1.1.2019:

Burgenland 0,42%
Kärnten 0,39%
Niederösterreich 0,38%
Oberösterreich 0,34%
Salzburg 0,40%
Steiermark 0,37%
Tirol 0,41%
Vorarlberg 0,37%
Wien 0,38%

Die Kammerumlage 2 ist vom Kammermitglied im Zuge der Lohnverrechnung monatlich selbst zu berechnen und bis spätestens 15. des nächstfolgenden Monats an das Finanzamt abzuführen.

Stand: 27. Dezember 2018

Bild: Photosebia - Fotolia.com

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