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Artikel der Ausgabe Jänner 2017

Abgabenänderungsgesetz 2016

Abgabenänderungsgesetz 2016

Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf über das Abgabenänderungsgesetz ...

Zeitpunkt der Erfassung mobiler Umsätze in der Registrierkasse?

Zeitpunkt der Erfassung mobiler Umsätze in der Registrierkasse?

Grundsätzlich ist auch bei Einnahmen außerhalb der Betriebsstätte bei der Barzahlung ein ...

Zusätzliche Meldepflichten im Februar

Zusätzliche Meldepflichten im Februar

Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche ...

Außergewöhnliche Belastungen des (Ehe)Partners absetzen?

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Außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten, müssen grundsätzlich vom ...

SV-Anmeldung von Dienstnehmern vor Arbeitsbeginn unbedingt notwendig!

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Nach dem ASVG hat der Arbeitgeber seine Dienstnehmer vor Arbeitsantritt beim zuständigen ...

Wer kann in das Kontenregister Einsicht nehmen?

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Das Kontenregister des Finanzministeriums hat mittlerweile seinen Betrieb aufgenommen. ...

Was ist beim Mitarbeitergespräch zu beachten?

Was ist beim Mitarbeitergespräch zu beachten?

In vielen Betrieben hat sich ein jährliches Mitarbeitergespräch zum fixen Bestandteil der ...

Zeitpunkt der Erfassung mobiler Umsätze in der Registrierkasse?

Illustration

Erzielt das Unternehmen Umsätze außerhalb der Betriebsstätte, z. B. beim Kunden zu Hause, im Freien oder in großen öffentlichen Gebäuden, trifft ihn in der Regel trotz Abwesenheit von der Betriebsstätte die Pflicht zur Erfassung in der Registrierkasse und Belegausstellung (außer im Falle der vereinfachten Losungsermittlung).

Nacherfassung

Grundsätzlich ist auch bei Einnahmen außerhalb der Betriebsstätte bei der Barzahlung ein Beleg auszufolgen, von dem eine Durchschrift aufzubewahren ist. Die auswärts getätigte Einnahme ist bei der Rückkehr in der Registrierkasse unverzüglich nachzuerfassen. Mittels Sammelrechnung darf eine nachträgliche Erfassung in der Registrierkasse nicht vorgenommen werden.

Eine vereinfachte Nacherfassung ist dann möglich, wenn gleichhohe Einzeleinnahmen erzielt werden, z. B. bei Fahrumsätzen bei einem Karussell oder Fremdenführern. Die vereinfachte Nacherfassung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bei gleichpreisigen Produkten aus einem Sortiment zur Anwendung kommen. In diesen Fällen können die Einzelumsätze addiert und in einem Betrag eingegeben werden, wenn die vollständige Erfassung nachvollziehbar ist, z. B. durch Durchnummerierung der erteilten Belege

Vorab-Erfassung möglich

Zusätzlich bietet ein Erlass des Finanzministeriums zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eine Vereinfachung für alle mobil getätigten Umsätze. Diese können vorab in der Registrierkasse erfasst und dabei auch vorab die Belege erstellt werden. Der vorbereitete Beleg braucht dann nur noch mit der Ware an den Kunden ausgefolgt werden. Falls die vorbereiteten Produkte doch nicht verkauft werden können, erlaubt die Finanz ausnahmsweise die Stornierung der vorab ausgestellten Belege bei Rückkehr an die Betriebsstätte.

Stand: 28. Dezember 2016

Bild: drubig-photo - Fotolia.com

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