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Artikel der Ausgabe Februar 2018

Welche steuerlichen Änderungen sind im neuen Regierungsprogramm geplant?

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Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von im Regierungsprogramm 2017 - ...

Beschäftigungsbonus und Aktion 20.000 wurden eingestellt

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Die Bundesregierung hat die beiden Förderprogramme „Beschäftigungsbonus“ und „Aktion ...

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2017

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Bis Ende Februar 2018 sind die Lohnzettel 2017 und auch bestimmte Sonderausgaben bei der ...

Was muss bis Ende Februar zusätzlich gemeldet werden?

Was muss bis Ende Februar zusätzlich gemeldet werden?

Zahlungen aus dem Jahr 2017 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2018 ...

Option zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige

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Selbständig Erwerbstätige können sich auf freiwilliger Basis bei der SVA ...

Welche Kennzahlen sollen für das Controlling Ihres Unternehmens eingesetzt werden?

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Softwareprogramme erzeugen oft eine Vielzahl unterschiedlichster Kennzahlen, die für das ...

Was muss bis Ende Februar zusätzlich gemeldet werden?

Illustration

Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden:

Honorarzahlungen bei bestimmten Leistungen

Unternehmer müssen neben den Jahreslohnzetteln ihrer Dienstnehmer auch Zahlungen, die für bestimmte Leistungen (z. B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2017 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2018 übermittelt werden.

Auslandszahlungen über € 100.000,00

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Zahlungen ins Ausland dem Finanzamt gemeldet werden, wenn die Zahlung für bestimmte Leistungen erfolgte, wie z. B. Leistungen, die nach dem Einkommensteuergesetz unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit fallen und im Inland ausgeübt werden, bestimmte Vermittlungsleistungen und kaufmännische oder technische Beratungen im Inland.

Schwerarbeitsmeldung

Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2017 zu erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger grundsätzlich elektronisch mittels ELDA übermittelt werden.

Spendenorganisationen u.a. Meldung von empfangenen Beträgen

Bestimmte Beträge werden ab der Veranlagung 2017 automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn die empfangenden Organisationen diese an das Finanzamt melden. Die Meldung für 2017 hat durch die betroffenen Organisationen bis Ende Februar 2018 zu erfolgen.

Stand: 29. Jänner 2018

Bild: eenevski - Fotolia.com

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