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Artikel der Ausgabe Februar 2014

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

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Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen!

Welche Änderungen plant die Regierung?

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Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft ...

USt-Richtlinien-Wartungserlass

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Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher.

Gewinnfreibetrag

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Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert.

ImmoESt: Gilt die Hauptwohnsitzbefreiung auch für ein Arbeitszimmer?

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Private Grundstücksveräußerungen sind von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit.

Arbeitgeber bezahlt Parkgebühr: Ist das steuerpflichtig?

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Erhält ein Dienstnehmer das amtliche Kilometergeld für dienstliche Fahrten,...

Gesetzliche Unfallversicherung für selbständig Erwerbstätige

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Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ...

Wie viele Samstage dürfen Angestellte im Handel hintereinander ganztags arbeiten?

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Im Handel müssen Dienstnehmer auch an Samstagen arbeiten.

Machen Sie aus Ihrem Unternehmen eine Marke

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Was ist ausschlaggebend für den Kauf eines Produktes?

Wie viele Samstage dürfen Angestellte im Handel hintereinander ganztags arbeiten?

Illustration

Im Handel müssen Dienstnehmer auch an Samstagen arbeiten. Einen Samstag den ganzen Tag arbeiten, den nächsten Samstag frei – so ist es im Kollektivvertrag für den Handel in der sogenannten Schwarz-Weiß-Regelung vorgesehen.

Seit Herbst letzten Jahres gibt es dazu eine Alternative – das Blockfreizeit-Modell. Darin ist nicht mehr vorgeschrieben, wie viele Samstage ein Arbeitnehmer hintereinander ganztägig arbeiten darf. Allerdings ist auch das Blockfreizeit-Modell nicht so flexibel, wie es auf den ersten Blick scheint.

Blockfreizeit

Durch das Blockfreizeit-Modell ist es möglich, dass Angestellte im Handel mehrere Samstage hintereinander den ganzen Tag arbeiten. Dafür bekommen sie innerhalb eines halben Jahres fünf verlängerte „Super-Wochenenden“ frei. Diese so genannten Super-Wochenenden bestehen aus drei freien Tagen hintereinander (entweder von Freitag bis Sonntag oder von Samstag bis Montag).

Dieses Modell hat allerdings einen großen Nachteil, denn die langen Wochenenden müssen bereits 13 Wochen im Vorhinein fixiert werden. Das bedeutet für die Dienstgeber, dass die Dienstpläne über einen sehr langen Zeitraum hinweg vorgeplant werden müssen.

Wenn von der Schwarz-Weiß-Regelung auf das Blockfreizeit-Modell umgestellt wird, müssen Betriebe mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung darüber abschließen.

In Betrieben ohne Betriebsrat muss der Umstieg mit jedem Arbeitnehmer schriftlich vereinbart werden.

Schwarz-Weiß-Regelung

Neben der Blockvariante kann auch die Schwarz-Weiß-Regelung gewählt werden. Bei diesem Modell erhält der Handelsangestellte, wenn er einen Samstag nach 13 Uhr arbeitet, am folgenden Samstag zur Gänze arbeitsfrei (es gibt aber Ausnahmen).

Stand: 15. Jänner 2014

Bild: DOC RABE Media - Fotolia.com

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