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Artikel der Ausgabe Dezember 2024

Last-Minute Steuertipps

Last-Minute Steuertipps

Tipps zu Weihnachtsgeschenken, Spenden und SV-Ausnahme für Kleinunternehmerinnen und ...

Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung

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Betrugsbekämpfung bringt verschärfte Strafbestimmungen für Scheinunternehmen.

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025

Die wichtigsten neuen Werte der Sozialversicherung für 2025.

Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen

Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen

BMF widmet sich in Frage-Antwort-Katalog häufig gestellten Fragen zum Digitalen ...

Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Achtung: Die Verlängerung eines Bestandsvertrages ist wie ein neues Rechtsgeschäft zu ...

Was ist der Partnerschaftsbonus?

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Partnerschaftsbonus bringt € 1.000,00 bei gemeinsamer Kinderbetreuung.

Tipps für den erholsamen Weihnachtsurlaub für Unternehmerinnen und Unternehmer

Tipps für den erholsamen Weihnachtsurlaub für Unternehmerinnen und Unternehmer

Bereiten Sie Ihren kommenden Weihnachtsurlaub gut vor, um auch tatsächlich die notwendige ...

Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen

Laptop mit digitaler Checkliste

Mit 1.1.2023 ist in Österreich das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DMPG) in Kraft getreten, welches umfassende Meldepflichten für Plattformbetreiber vorsieht. Das Gesetz sieht vor, dass meldepflichtige Plattformbetreiber personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter an die Finanzbehörden melden müssen. Dadurch erlangt die Finanzverwaltung leichter Kenntnis über allfällige Umsätze von Anbietern und kann in der Folge nicht versteuerte Einkünfte leichter aufdecken.

Einer Meldepflicht durch den Plattformbetreiber unterliegen nachfolgende Transaktionen:

  • Verkauf von körperlichen Waren
  • Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (Immobilien)
  • Persönlich erbrachte Dienstleistungen (sowohl online als auch offline)
  • Vermietung von Verkehrsmitteln

Aufgrund der mit dem Gesetz einhergehenden Unklarheiten hat das BMF nunmehr häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz zusammengefasst und in einem Frage-Antwort-Katalog in der Findok veröffentlicht. Das Dokument kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://findok.bmf.gv.at/findok/iwg/82/82976/82976.1.pdf

Meldepflicht bis Ende Jänner 2025

Da meldepflichtige Plattformbetreiber relevante personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter bis Ende Jänner des Folgejahres (für 2024 somit bis Ende Jänner 2025) melden müssen, empfiehlt es sich, bereits jetzt, zeitnah etwaige strittige Fragen diesbezüglich abzuklären.

Stand: 26. November 2024

Bild: Urupong - Adobe Stock.com

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