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Artikel der Ausgabe Dezember 2022

Steuerfreies Öffi-Ticket: Was ändert sich beim Pendlerpauschale?

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Mit Anfang 2023 ändert sich die Berechnungsweise

Last-Minute-Steuertipps

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Tipps zu Weihnachtsgeschenken, Teuerungsprämie und SV-Ausnahme für Kleinunternehmer

Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2023

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Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage sowie Beitragssatz für 2023

Wann haben Unternehmer Anspruch auf Diäten?

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Wann liegt eine betrieblich veranlasste Reise vor?

Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?

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Auch die Finanz und Sozialversicherung erhöhen die Zinsen

Wie wird der Dienstgeberbeitrag ab 2023 gesenkt?

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Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2023

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Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig

Tipps für Ihre Weihnachtsrede

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Vorbereitung und Authentizität sind der Schlüssel zu einer guten Rede

Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?

Illustration

Wie bereits berichtet, ist die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.

Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 2.11.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:

Basiszinssatz 1,38 %
Stundungszinsen 3,38 %
Aussetzungszinsen 3,38 %
Anspruchszinsen 3,38 %
Beschwerdezinsen 3,38 %
Umsatzsteuerzinsen 3,38 %

Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge des ASVG gilt ab 1.10.2022 bis 31.12.2022 ein Verzugszinssatz von 3,38 %.

Stand: 28. November 2022

Bild: JD8 - stock.adobe.com

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