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Artikel der Ausgabe Dezember 2016

Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen – wie funktioniert die Inbetriebnahme?

Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen – wie funktioniert die Inbetriebnahme?

Die Registrierkassensicherheitsverordnung gelangt zu ihrer vollen Anwendung.

Steuern für Weihnachtsgeschenke?

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Damit die Freude über Weihnachtsgeschenke allseits ungetrübt bleibt, informieren wir Sie, ...

Was bringt das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

Was bringt das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

Das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) tritt mit 1.1.2017 in Kraft.

Ende der EU-Quellensteuer!

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Österreich ist das letzte Mitglied der Europäischen Union mit Quellensteuer.

Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG)

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Wir Ihnen einen Überblick über die Beitragssätze und Beitragsgrundlagen der ...

Neue KMU-Investitionszuwachsprämie!

Neue KMU-Investitionszuwachsprämie!

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Wirtschaft und des ...

Kurzfristige Liquiditätsplanung

Kurzfristige Liquiditätsplanung

In manchen Situationen ist es erforderlich das Augenmerk auf die kurzfristige Liquidität ...

Neue KMU-Investitionszuwachsprämie!

Illustration

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in Aussicht gestellt. Teil dieses Maßnahmenpakets ist eine neue Investitionszuwachsprämie für Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Für diese Investitionszuwachsprämie sollen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils € 87,5 Mio. (insgesamt € 175 Mio.) zur Verfügung stehen.

Förderung des Investitionszuwachses

Die Prämie soll für die Neuanschaffung von aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern, die abnutzbares Anlagevermögen sind, zustehen.

Ausgenommen sind in erster Linie Grund und Boden, Beteiligungen und darüber hinaus Pkw.

Den förderungswürdigen Investitionszuwachs will die Bundesregierung nach dem „Durchschnitt der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorangegangenen Jahre“ berechnen.

Geplant ist, die Prämie in den Jahren 2017 und 2018 anzubieten. Mit einer 15%igen Prämie soll ein Investitionszuwachs von mindestens € 50.000,00 und höchstens € 450.000,00 in Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern gefördert werden. 10 % Prämie gibt es für einen Investitionszuwachs von € 100.000,00 bis € 750.000,00 für Unternehmen mit 49 bis 250 Mitarbeitern.

Die Prämie soll als Förderung über das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt werden.

Die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten.

Stand: 29. November 2016

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

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