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Artikel der Ausgabe August 2020

Coronavirus: Welche Neuerungen bringt die zweite Phase des Fixkostenzuschusses?

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Coronavirus: Welche Unterstützungsleistungen können Non-Profit-Organisationen beantragen?

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Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen nicht nur viele ...

Was enthält die Förderrichtlinie zur„COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“?

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Wie bereits berichtet steht Unternehmen eine befristete Prämie für Investitionen zur ...

Coronavirus: Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?
Coronavirus: Was bringt das neue Kurzarbeitsmodell ab 1. Oktober?
Was ändert sich mit dem Konjunkturstärkungsgesetz?

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Das Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) soll mit Maßnahmen im Abgabenrecht Entlastung ...

Wie sollen Investitionen steuerlich gefördert werden?

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Im Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) finden sich neben einer Vielzahl von ...

Was ist die COVID-19 Investitionsprämie?

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Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen ...

Wie sind weitere Stundungen und Ratenzahlungen der Finanz geregelt?

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Bis zum Ende des Stundungszeitraumes kann ein Antrag auf Ratenzahlung in zwölf ...

Homeoffice: Wer kommt dafür in Frage?

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Was ist die COVID-19 Investitionsprämie?

Illustration

Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Die Investitionsprämie wird 7 % von bestimmten Neuinvestitionen betragen, bei Neuinvestitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science 14 %. Als Förderungswerber kommen bestehende und neugegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Betracht.

Gefördert werden sollen

  • materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
  • in das abnutzbare Anlagevermögen
  • eines Unternehmens an österreichischen Standorten,
  • für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 diese Förderung beantragt werden kann. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.

Nicht förderungsfähig sind insbesondere

  • klimaschädliche Investitionen,
  • unbebaute Grundstücke,
  • Finanzanlagen,
  • Unternehmensübernahmen und
  • aktivierte Eigenleistungen.

Details werden in der Förderungsrichtlinie konkretisiert.

Als klimaschädliche Investitionen gelten Investitionen in die Errichtung bzw. die Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen. Die Investitionsprämie für Investitionen in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine substanzielle Treibhausgasreduktion durch die Investition erzielt wird.

Das Förderungsprogramm „COVID-19 Investitionsprämie“ soll mit 1. September 2020 starten, Anträge können bis 28. Februar 2021 gestellt werden. Zuständig für die Abwicklung dieses Förderprogramms ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Die Ausgestaltung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten.

Stand: 29. Juli 2020

Bild: natali_mis - stock.adobe.com

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