Sieht so die endgültige Steuerreform aus?
Die Regierung hat sich auf eine Steuerreform geeinigt.
Die Regierung hat sich auf eine Steuerreform geeinigt.
Seit 1.1.2015 gibt es vom AMS die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte.
Beim Kauf eines Pkw's besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug.
Die Geringfügigkeitsgrenzen liegen im Jahr 2015 bei: € 405,98 monatlich, € 31,17 täglich.
Echtes Dienstverhältnis oder familienhafte Mitarbeit?
Echtes Dienstverhältnis oder familienhafte Mitarbeit?
Ob familienhafte Mitarbeit vorliegt, oder doch ein echtes Dienstverhältnis ist immer wieder ein schwieriges Thema. Daher haben Wirtschaftskammer, Sozialversicherung und Bundesministerium für Finanzen zusammengearbeitet und ein Merkblatt als Orientierungshilfe erstellt.
Es wird aber auch klar hervorgehoben, dass immer der konkrete Einzelfall beurteilt werden muss.
Bei der Beurteilung kommt es neben den Vereinbarungen, die zwischen dem Dienstnehmer und dem Dienstgeber getroffen wurden, auch auf die tatsächlich gelebten Verhältnisse an.
Bei Kindern wird vermutet, dass sie aufgrund von familiären Verpflichtungen im Betrieb der Eltern mithelfen – außer es wurde etwas anderes vereinbart. Diese familienrechtliche Mitarbeitspflicht gilt nicht für Schwiegerkinder.
Steuerrechtlich wird dann ein Dienstverhältnis angenommen, wenn ein fremdübliches Entgelt gezahlt wird und das Kind bereits dazu in der Lage ist, sich selbst zu erhalten (daneben gibt es noch weitere Voraussetzungen).
Nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) müssen Kinder voll versichert werden, wenn sie im Betrieb der Eltern, Großeltern, Wahl- oder Stiefeltern ohne Entgelt regelmäßig beschäftigt sind und
Hinweis: Die Ausführungen in diesem Text gelten für Kinder eines Einzelunternehmers sowie für Kinder von OG-Gesellschaftern und Komplementären einer KG. In Kapitalgesellschaften ist eine familienhafte Tätigkeit grundsätzlich ausgeschlossen. Hier ist im Einzelfall zu beurteilen, ob bei der Tätigkeit naher Angehöriger die Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis vorliegen.
Stand: 27. März 2015
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Mitarbeiterrabatt Timeboxing Kommunikation Formular Mietvertrag Verlustausgleich Europäischer Gerichtshof Einkommensteuervorauszahlung Maßnahmen Brexit Steuernachzahlung Sponsoring Umsatzvorsteueranmeldung Maturaball Pendler Höchstbeitragsgrundlage Theater Working Capital Umsatzersatz Handwerkerbonus Zuverdienstgrenze Miete Gesellschafter Kirchenbeitrag Mietzins Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: