HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe April 2014

Welche Änderungen sind mit 1. März 2014 in Kraft getreten?

Welche Änderungen sind mit 1. März 2014 in Kraft getreten?

Das Abgabenänderungsgesetz 2014 ist in Kraft getreten. Hier nun einige endgültige ...

Welche Regelungen gelten seit 1.3.2014 für die GmbH?

Welche Regelungen gelten seit 1.3.2014 für die GmbH?

Für Neugründungen bleibt das Stammkapital bei € 10.000,00.

Was ist bei einem Pkw im Betriebsvermögen zu beachten?

Was ist bei einem Pkw im Betriebsvermögen zu beachten?

Wann zählt ein Pkw zum Privat- bzw. Betriebsvermögen?

Pendlerrechner: Abgabefrist verlängert

Pendlerrechner: Abgabefrist verlängert

Seit Mitte Februar ist auf der neue Pendlerrechner online!

Gibt es eine Möglichkeit den SVA-Selbstbehalt zu reduzieren?

Gibt es eine Möglichkeit den SVA-Selbstbehalt zu reduzieren?

Versicherte müssen für ärztliche Behandlungen einen Selbstbehalt bezahlen.

Neu ab Juli: Handwerkerbonus!

Neu ab Juli: Handwerkerbonus!

Haben Sie vor, Ihre Fenster oder Böden auszutauschen oder Räume neu ausmalen zu lassen?

Employer branding – auch für KMU?

Employer branding – auch für KMU?

Ziel des „Employer branding“ ist es, die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber ...

Was ist bei einem Pkw im Betriebsvermögen zu beachten?

Illustration

Wann zählt ein Pkw zum Privat- bzw. Betriebsvermögen?

Ob ein Kfz dem Privat- oder Betriebsvermögen zugerechnet wird, hängt vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung ab. Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, so zählt es zum Betriebsvermögen. Bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 50 % ist es dem Privatvermögen zuzurechnen.

Personenkraftwagen im Betriebsvermögen

Wird ein Kfz dem Betriebsvermögen zugerechnet, so ist als Betriebsausgabe neben den laufenden Betriebskosten (Benzin, Reparaturen, Versicherung) auch die AfA anzusetzen. Der Aufwand ist um den Teil einer allfälligen Privatnutzung entsprechend zu kürzen (Privatanteil = Nutzungsentnahme).

Angemessenheitsgrenze weiterhin € 40.000,00

Zumindest bei der Berechnung der Abschreibung und der anschaffungskostenabhängigen Nutzungsaufwendungen (Kaskoversicherung, erhöhte Servicekosten, Zinsen usw.) ist die Angemessenheitsgrenze von € 40.000,00 (sogenannte Luxustangente) und die gesetzliche Mindestnutzungsdauer von acht Jahren zu berücksichtigen: Kostet der Pkw mehr als € 40.000,00, so sind die darüber hinausgehenden Anschaffungskosten steuerlich nicht absetzbar.

Fiskal-Lkw

Wird ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Pkw angeschafft (sogenannter Fiskal-Lkw), muss die Luxustangente nicht berechnet werden und es kann eine kürzere (als die gesetzlich vorgeschriebene) Abschreibungsdauer gewählt werden.

Erhöhter Sachbezug

Benutzt ein Arbeitnehmer ein Firmenauto privat, wird sowohl die

  • Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung
    als auch
  • die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer

um einen Sachbezug erhöht.

Dieser beträgt 1,5 % von den Anschaffungskosten (inkl. USt und NoVA). Die monatliche Höchstgrenze beträgt neuerdings seit 1.3.2014 € 720,00 (davor: € 600,00). Liegt die Privatnutzung nachweislich unter 500 km pro Monat, ist seit 1.3.2014 ein Höchstbetrag von € 360,00 (davor: € 300,00) anzusetzen.

Die neuen Werte sind bei Veranlagung für alle Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 28.2.2014 enden, anzuwenden.

Stand: 27. März 2014

Bild: spectrumblue - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369