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Controlling

Planen, Entscheiden, Kontrollieren: Fördern Sie Ihr Wachstum und ernten Sie Erfolge

Unterschied zwischen Buchhaltung (Einnahmen-Ausgabenrechnung) und der Kostenrechnung
…und warum „Controlling“ von der Unternehmensgröße unabhängig ist

Die Überlegen, die Unternehmensgründung, Sie planen, Sie arbeiten … Sie haben ein Ergebnis. Gut. Oder Glück? Was wenn die Preise steigen? Was wenn weniger Kunden kommen? Wann merken Sie es? Meist erst, wenn es zu spät ist.

Deshalb wird – unabhängig von der Unternehmensgröße – ein „Controlling“ eingeführt. Das ist kein Zauber, sondern die Festlegung von einigen wenigen Informationen, die für Ihren individuellen Betrieb die „Dünger“ für Ihren Erfolg sind.

Diese behalten Sie im Auge, in dem Planwerte mit den tatsächlichen Ergebnissen je Monat oder Quartal vergleichen werden.

So können Sie rasch eingreifen und wissen, wann Handlungsbedarf entsteht. Solche „Dünger“ (Kennziffern) können zum Beispiel sein:

  • Umsatz pro Kunde
  • Umsatz pro Quadratmeter
  • Umsatz pro Produktgruppe (Deckungsbeitrag pro Produktgruppe)
  • Umsatz pro Mitarbeiter
  • Verwaltungskosten pro Mitarbeiter
  • Verwaltungskosten pro Kunde

Abschreibungen

Abschreibungsbasis

  • Buchhaltung/Handelsrecht: Anschaffungskosten (steuerlich/HR-maßgeblich)
  • Kostenrechnung: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

Abschreibungsdauer

  • Buchhaltung/Handelsrecht: Vorgaben laut Steuerrecht
  • Kostenrechnung: Betriebswirtschaftlich begründet

Abschreibungsmethode

  • Buchhaltung/Handelsrecht: Lineare Jahres- oder Halbjahresbeträge
  • Kostenrechnung: Frei wählbar nach wirtschaftlichen Kriterien

Zinsen

  • Buchhaltung/Handelsrecht: Berücksichtigt werden nur Fremdkapitalzinsen.
  • Kostenrechnung: Sowohl Fremd- als auch Eigenkapitalzinsen werden angesetzt.

Wagnisse und Risiken

  • Buchhaltung/Handelsrecht: Rückstellungen nach gesetzlichen Vorgaben (z. B. für Abfertigung, Jubiläum).
  • Kostenrechnung: Rückstellungen nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen, inklusive Einzelrisiken.

Unternehmerlohn

  • Buchhaltung/Handelsrecht: Kein Ansatz bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften.
  • Kostenrechnung: Unternehmerlohn wird berücksichtigt.

Mieten für privates Betriebsvermögen

  • Buchhaltung/Handelsrecht: Keine Mietkosten für vom Unternehmer gestelltes Privateigentum (nur zusätzliche Ausgaben).
  • Kostenrechnung: Mietkosten werden angesetzt.

Schäden durch Katastrophen

  • Buchhaltung/Handelsrecht: Erfasst als Aufwand oder Ausgabe.
  • Kostenrechnung: Nicht angesetzt.

Lassen Sie uns über Ihre Pläne und die nächsten Schritte sprechen. Nutzen Sie unser kostenfreies Erstgespräch. Wir freuen uns auf Sie.

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