Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig. (08.08.2016)
Die Bewirtung kann zu 100 % abzugsfähig sein (25.11.2015)
Nicht alle Ausgaben mindern den Gewinn des Unternehmens – manche dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. (27.06.2014)
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