Vorsteuerrückerstattung aus EU-Ländern Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2020 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. (01.09.2021)
Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. (27.08.2020)
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. (27.05.2020)
Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. (27.08.2019)
Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. (27.08.2018)
Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab. (27.07.2016)
Für eine Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland muss der Antrag in Papierform gestellt werden. (28.04.2016)
Der 30.9. ist aus steuerlicher Sicht ein wichtiges Datum, da wichtige Fristen an diesem Tag auslaufen. Einige davon hier im Überblick. (26.07.2015)
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