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Artikel zu "Vorsteuerrückerstattung"

Was ist bis zum 30.9.2021 von Unternehmern besonders zu beachten?

Vorsteuerrückerstattung aus EU-Ländern Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2020 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. (01.09.2021)

Was ist bis zum 30.9.2020 von Unternehmern besonders zu beachten?

Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. (27.08.2020)

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2019 bis 30.6. beantragen!

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. (27.05.2020)

Was ist bis zum 30.9.2019 von Unternehmern insbesondere zu beachten?

Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. (27.08.2019)

Bis zum 30.9.2018 zu erledigen

Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. (27.08.2018)

Welche Fristen enden am 30.9.2016?

Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab. (27.07.2016)

Vorsteuerrückerstattung aus Drittländern

Für eine Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland muss der Antrag in Papierform gestellt werden. (28.04.2016)

Der 30.9.2015 rückt näher: Was ist bis dahin noch zu erledigen?

Der 30.9. ist aus steuerlicher Sicht ein wichtiges Datum, da wichtige Fristen an diesem Tag auslaufen. Einige davon hier im Überblick. (26.07.2015)

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