Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig. (26.09.2019)
Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden gilt weiterhin der alte Steuersatz. (01.08.2015)
Schutzmasken Gehaltsvorschuss Verpflegung Kündigungsfrist Gesundheitskasse Forecast Eigenkapital Karenz Gleitzeitvereinbarung Dienstvertrag Weihnachtsgeschenke elektronische Rechnung Selbstauskunft Abgabenrechtsmittel Vertreter Besprechungen Leistungsmanagement Nationalrat Tod Versicherungszuordnung Streitbeilegung Geld Mindestumsatz Forschungsfreibeträge Überbrückungskredit Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
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