Durch eine Änderung der Normverbrauchsabgaben (NoVA) wurde ab 1.7.2021 der Erwerb von bestimmten Neuwagen teurer. (27.11.2021)
Für Kraftfahrzeuge mit geringen CO2-Emissionswerten ist laut Sachbezugswerteverordnung ein geringerer Sachbezug anzusetzen als für jene mit höheren Emissionswerten. (29.06.2020)
Die Sachbezugswerteverordnung wurde kurzfristig bezüglich Dienstautos geändert. (03.06.2020)
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